Befähigungsprüfung Immobilienverwalter
Prüfungstermine und Informationen zu Ihrer Prüfung in Wien
Voraussetzung
- Nachweis der Volljährigkeit (= älter als 18 Jahre)
- Einhaltung des Anmeldeschlusses zur Prüfung
- Anmeldung nur für ein komplettes Modul möglich
Inhalte, Anrechnungs-und Entfallsmöglichkeiten von Gegenständen oder Modulen entnehmen Sie bitte der gültigen
Prüfungsordnung.Kontakt: Sabine Jirsak
Aktuelle Prüfungstermine
Diese Prüfung besteht aus vier Modulen. Die Anzahl der mündlichen Prüfungstage hängt von der Anzahl der Teilnehmer ab. Die Einteilung zu den einzelnen Prüfungsterminen wird von der Meisterprüfungsstelle vorgenommen. Die Kosten sind inklusive 20 Euro anteilige Einrichtungskosten pro Modul.
Bitte beachten Sie, dass für diese Prüfung nur beschränkt Plätze zur Verfügung stehen. Die Vergabe der Prüfungsplätze erfolgt durch die Meisterprüfungsstelle nach objektiven Kriterien (Reihenfolge der Anmeldung). Voraussetzung ist das vollständige Einlangen aller anmeldungsrelevanten Unterlagen inkl. Prüfungsgebühren.
Modul 1
Fachlich schriftliche Prüfung – Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl!
Termine:
- 07.06.2021 - Anmeldeschluss 26.04.2021
- In Planung: Termin für voraussichtlich November
Kostenschlüssel: 142 Euro, zzgl. Raumkosten 22 Euro
Gesamtkosten: 164 Euro
Modul 2
Fachlich mündliche Prüfung - Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl!
Termine:
- ab 23.06.2021 - Anmeldeschluss 26.04.2021
- In Planung: Termin für voraussichtlich November
Kostenschlüssel: 198 Euro, zzgl. Raumkosten 22 Euro
Gesamtkosten: 220 Euro
Gesamtkosten Modul 1+2: Euro 384
Modul 3
Modul 4
Befähigungsprüfungszeugnis
Wenn Sie alle vier Module erfolgreich bestanden haben oder Gegenstände aufgrund von Vorkenntnissen entfallen konnten, beantragen Sie bitte Ihr Gesamtzeugnis.
Voraussetzungen zur Erlangung der Gewerbeberechtigung
Beachten Sie bitte dass für die Ausübung dieses Gewerbes auch Vorbildungen (Studien, Schulen und Ausbildungen) sowie facheinschlägige Praxiszeiten notwendig sind. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Gewerbezugangsverordnungen.