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Fördervoraussetzungen für Gründerinnen und Gründer

Gültig bis auf Widerruf

  • Gründer bzw. Gründerinnen sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Wien, die die Gründung eines Unternehmens in Wien beabsichtigen und während der letzten 7 Jahre vor der beabsichtigten Gründung keiner wirtschaftlich selbstständigen Tätigkeit (auch einer nicht gewerblichen) nachgegangen sind.

  • Das Gründungsdatum muss unmittelbar bevorstehen bzw. absehbar sein.

  • Gründerinnen/Gründer müssen gründungsrelevante Kenntnisse aufgrund der bisherigen beruflichen Tätigkeit (z.B. Geschäftsführung oder Führungskraft) oder Ausbildung (z.B. entsprechender Universitätsabschluss, Meisterprüfung, Unternehmerführerschein, andere externe Unternehmensgründungsprogramme etc.) nachweisen. Ist das nicht der Fall, ist der Besuch des Gründer-Workshops der Wirtschaftskammer Wien nachzuweisen.

  • Es gelten die Förderrichtlinien für geförderte Beratungen der Unternehmensberatung der Wirtschaftskammer Wien. Auf geförderte Beratungen, die im Rahmen der verfügbaren budgetären Mittel angeboten werden, besteht kein Rechtsanspruch.