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Einzel-Unternehmen

Einfach erklärt

Was ist ein Einzel-Unternehmen?

Wenn eine einzelne Person für das Unternehmen verantwortlich ist, nennt man das Einzel-Unternehmen.

Der Einzel-Unternehmer kann

  • Eigentümer des Unternehmens sein.
  • Pächter des Unternehmens sein.

Ein Einzel-Unternehmer arbeitet für sich selbst und auf eigene Rechnung. Auf eigene Rechnung bedeutet, der Unternehmer bekommt das Geld für seine Leistung selbst.

Der Inhaber eines Einzel-Unternehmens kann Arbeitnehmer beschäftigen. Er darf Arbeits-Verträge abschließen.

Ein Einzel-Unternehmer darf Aufträge auch an andere Unternehmen weitergeben.

In Österreich ist das Einzel-Unternehmen die häufigste Rechts-Form.

Wie gründet man ein Einzel-Unternehmen?

Ein Einzel-Unternehmen entsteht mit der Gewerbe-Anmeldung. Für manche Tätigkeiten braucht man einen Feststellungs-Bescheid der Behörde. Das gilt für Unternehmen, die besondere Vorschriften erfüllen müssen.

Welche Bezirks-Verwaltungs-Behörde für die Anmeldung zuständig ist, entscheidet der Standort des Unternehmens. Zuständige Behörden sind

  • die Bezirks-Hauptmannschaft.
  • der Stadt-Magistrat.

Wer haftet für Schulden?

Der Einzel-Unternehmer haftet unbeschränkt für Schulden des Unternehmens. Unbeschränkt bedeutet, Schulden muss der Einzel-Unternehmer mit seinem ganzen Vermögen bezahlen. Auch privates Vermögen zählt dazu.

Weil das Risiko für Kredit-Geber hoch ist, werden Einzel-Unternehmer für einen Kredit sehr genau geprüft.

Braucht man eine Gewerbe-Berechtigung?

Für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit braucht man eine Gewerbe-Berechtigung.

Der Einzel-Unternehmer muss die Bestimmungen erfüllen, die in der Gewerbe-Ordnung festgelegt sind.

Für viele Gewerbe gelten besondere Bestimmungen. Diese Gewerbe nennt man reglementierte Gewerbe. Dazu muss der Einzel-Unternehmer seine Befähigung nachweisen.

Fehlt dem Einzel-Unternehmer der Befähigungs-Nachweis, braucht man einen Geschäftsführer mit Befähigungs-Nachweis.

Der Geschäftsführer muss

  • gesetzlich geeignet sein, das Gewerbe zu führen.
  • als Arbeitnehmer im Unternehmen arbeiten. Und er muss als Arbeitnehmer versichert sein.
  • mindestens die Hälfte der Normal-Arbeitszeit pro Woche beschäftigt sein.

Wann muss man sich ins Firmenbuch eintragen?

Wenn ein Einzel-Unternehmer einen Jahres-Umsatz von mehr als 1 Million Euro erreicht, ist ein Eintrag ins Firmenbuch Pflicht.

Das gilt auch, wenn man in 2 Jahren hintereinander einen Jahres-Umsatz von mehr als 700.000 Euro hat.

Einzel-Unternehmer können sich freiwillig in das Firmenbuch eintragen lassen. Bei einer freiwilligen Eintragung, gibt es keine Bilanz-Pflicht.

Wie soll das Unternehmen heißen?

Ist das Einzel-Unternehmen nicht im Firmenbuch eingetragen, muss der Familienname mit dem ausgeschriebenen Vornamen verwendet werden.

Das gilt für die Beschriftung des Betriebes. Und für die Geschäfts-Urkunden.

Ins Firmenbuch eingetragene (protokollierte) Einzel-Unternehmer haben die Bezeichnung „eingetragener Unternehmer“ oder „eingetragene Unternehmerin“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere „e.U.“ zu führen.

Der eingetragene „e.U.“ kann zwischen einer Namen-, Sach- oder Fantasiebezeichnung als Firma wählen und unter diesem Firmennamen nach außen auftreten. Sonstige Zusätze (Geschäftsbezeichnungen, Tätigkeitsangaben, Markenzeichen) können ebenfalls eingetragen werden, sofern sie nicht täuschend sind. Der Name des eingetragenen Einzel-Unternehmers muss jedenfalls auf der Homepage, Geschäftspapieren und Bestellscheinen angegeben werden.

Wo ist der Einzel-Unternehmer versichert?

Einzel-Unternehmer sind immer Mitglied der Wirtschaftskammer.

Alle Einzel-Unternehmer sind bei der Sozial-Versicherung der Gewerblichen Wirtschaft versichert. Diese Versicherung ist Pflicht. Die Abkürzung für die Sozial-Versicherung der Gewerblichen Wirtschaft ist GSVG.

Die Beiträge für die Sozial-Versicherung werden vom Einkommen berechnet.

  • Kranken-Versicherung: 6,80 %
  • Pensions-Versicherung: 18,50 %
  • Selbstständigen-Vorsorge: 1,53 %
  • Unfall-Versicherung: ein fixer Betrag von 10,42 Euro (dieser Betrag gilt für 2021).

Für Jung-Unternehmer gelten in den ersten 2 Jahren bessere Bedingungen in der Kranken-Versicherung. Ein Jung-Unternehmer ist zum ersten Mal selbstständig.

Gibt es Ausnahmen bei der Sozial-Versicherung?

Mit einem Antrag können sich Einzel-Unternehmer von Zahlungen für die Pensions-Versicherung befreien lassen. Das gilt auch für die Kranken-Versicherung.

Diese Regeln müssen dafür eingehalten werden

  • Der Jahres-Umsatz darf nicht mehr als 35.000 Euro sein.
  • Der Jahres-Gewinn muss weniger als 5.710,32 Euro sein.
  • In den letzten 5 Jahren darf die Pflicht-Versicherung nicht mehr als 12 Monate gewesen sein.

Für die Unfall-Versicherung gibt es keine Befreiung.

Welche Steuern muss man bezahlen?

Der Einzel-Unternehmer muss Einkommen-Steuer bezahlen.

Ab Beginn der gewerblichen Tätigkeit hat man 1 Monat Zeit, dem Finanzamt die Eröffnung des Unternehmens zu melden. Und den Standort des Unternehmens.

Der Einzel-Unternehmer muss auch Umsatz-Steuer zahlen. Die Umsatz-Steuer wird für alle Lieferungen verrechnet. Und für alle Leistungen. Die Umsatz-Steuer muss dann an das Finanzamt bezahlt werden.

Es gibt verschiedene Umsatz-Steuer-Sätze. In den meisten Fällen ist die Umsatz-Steuer 20 % vom Netto-Entgelt.

Andere Umsatz-Steuer-Sätze sind

  • 10 % für Bücher, Lebensmittel und noch einige andere Waren
  • 13 % für Eintrittskarten bei bestimmten Veranstaltungen, bei Handel mit lebenden Tieren, für Brennholz und noch einiges andere mehr.

Gibt es andere Regeln für Klein-Unternehmer?

Ein Klein-Unternehmer hat weniger als 35.000 Euro Umsatz pro Jahr. Dann muss man keine Umsatz-Steuer bezahlen. Und keine Vorsteuer abziehen. Vorsteuer sagt man zu der Umsatz-Steuer, die man selbst bezahlt hat.

Ein Klein-Unternehmer kann auf die Umsatz-Steuer-Befreiung verzichten. Dafür muss man beim Finanzamt einen Antrag stellen.

Ein Verzicht auf die Umsatz-Steuer-Befreiung macht dann Sinn, wenn

  • die meisten Kunden eine Berechtigung zum Vorsteuer-Abzug haben
  • bei den Gründungs-Kosten für das Unternehmen hohe Vorsteuer-Beträge bezahlt werden

Wird auf die Umsatz-Steuer-Befreiung verzichtet, muss man die Umsatz-Steuer verrechnen. Die Umsatz-Steuer muss auf den Rechnungen stehen.

Wann muss die Umsatz-Steuer bezahlt werden?

Die Umsatz-Steuer ist bis zum 15. des zweit-folgenden Monats an das Finanzamt zu bezahlen. Die bezahlte Vorsteuer darf vorher von der Umsatz-Steuer abgezogen werden.

Beispiel:
Für die Berechnung des Zahlungs-Termins für die Umsatz-Steuer: Die Umsatz-Steuer vom Jänner muss am 15. März bezahlt werden. Die Umsatz-Steuer vom Februar muss am 15. April bezahlt werden. Damit hat der Unternehmer nach dem Ende eines Monats noch 1 Monat und 15 Tage Zeit für die Überweisung an das Finanzamt.


Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!

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