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Gesellschaftsformen 

Einfach erklärt

Welche Gesellschaftsformen gibt es in Österreich? Was ist eine Gesellschaft?

Wollen mehrere Personen gemeinsam arbeiten, können sie dafür eine Gesellschaft gründen.

Es gibt verschiedene Arten von Gesellschaften. Alle Arten von Gesellschaften sind gesetzlich geregelt.

Die verschiedenen Arten von Gesellschaften unterscheiden sich in vielen Punkten. Zum Beispiel:

  • bei den Gründungs-Vorschriften.
  • bei den Personen, die eine Gesellschaft vertreten.
  • bei Haftungs-Fragen.
  • im Steuer-Recht.
  • im Sozial-Versicherungs-Recht.

Es gibt noch viele andere Unterschiede.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz: GmbH)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung heißt kurz GmbH.

Eine GmbH ist eine juristische Person. Juristische Personen sind vom Gesetz anerkannte Gemeinschaften. Juristische Personen haben Rechte und Pflichten.

Personen-Gruppen müssen für die Gründung einer GmbH einen Gesellschafts-Vertrag unterschreiben. Dazu braucht man einen Notar.

Auch eine einzelne Person kann eine GmbH gründen. Die Gründung der GmbH muss bekannt gemacht werden.

Die GmbH wird mit der Eintragung ins Firmenbuch gültig. Dann darf die GmbH mit der Arbeit beginnen. Die GmbH darf auch Schulden machen. Und sie darf klagen. Die GmbH darf auch geklagt werden.

Das Geld einer GmbH muss mindestens 35.000,- Euro sein. Das Fachwort dafür heißt Stammkapital. Das Geld muss bei der Gründung einer GmbH von den Gesellschaftern eingezahlt werden.

Gründungs-Vorteile

Bei der Gründung einer neuen GmbH darf das Stammkapital auch nur 10.000,- Euro betragen. Die Hälfte davon muss bar eingezahlt werden. Dieser Gründungs-Vorteil gilt für 10 Jahre. Der Gründungs-Vorteil heißt im Gesetz Gründungs-Privilegierung.

Die Gesellschafter einer GmbH sind für Schulden nur mit dem eingezahlten Stammkapital verantwortlich. Wenn die GmbH mehr Schulden hat, müssen die Gesellschafter trotzdem nichts dazu zahlen.

Alle Gesellschafter einer GmbH entscheiden gemeinsam in einer General-Versammlung, was im Unternehmen gemacht werden soll.

Die Geschäfte einer GmbH werden von einem Geschäftsführer geleitet. Es können auch mehrere Geschäftsführer gemeinsam das Unternehmen leiten. Die General-Versammlung entscheidet, wer Geschäftsführer ist.

Der Geschäftsführer muss das tun, was die Gesellschafter in der General-Versammlung beschließen.

Eine GmbH kann für fast alle Zwecke gegründet werden.

Die GmbH wird in Österreich am häufigsten als Gesellschafts-Form gewählt. 

Aktien-Gesellschaft (kurz: AG)

Eine Aktien-Gesellschaft wird kurz AG genannt.

Auch eine AG ist eine juristische Person. Mit Rechten und Pflichten.

Bei der Gründung einer AG muss eine Satzung vereinbart werden. In einer Satzung werden alle Vereinbarungen aufgeschrieben. Damit die Satzung gültig ist, braucht man einen Notar.

Die AG gilt erst mit der Eintragung in das Firmenbuch.

Das Grundkapital einer AG ist mindestens 70.000,- Euro. Kapital ist ein anderes Wort für Vermögen. Das Kapital von einer AG kommt durch den Kauf von Aktien zusammen. Aktien sind Wertpapiere. Die Gesellschafter einer AG nennt man Aktionäre.

Aktionäre kaufen die Aktien von dem Unternehmen. Damit bekommen die Aktionäre auch Rechte. Zum Beispiel ein Recht auf Gewinn-Auszahlung. Es gibt noch viele andere Rechte.

Aktionäre übernehmen auch Pflichten. Das ist zum Beispiel die Pflicht, für die Aktien zu bezahlen.

Die Aktionäre haften für das Unternehmen nur mit dem Geld, das sie eingezahlt haben. Wenn das Unternehmen mehr Schulden hat, muss der Aktionär trotzdem nicht mehr dazu zahlen.

Eine AG muss vom Gesetz her so geordnet sein:

  • Haupt-Versammlung
  • Aufsichtsrat
  • Vorstand

In der Haupt-Versammlung entscheiden die Aktionäre, wie im Unternehmen gearbeitet wird. Dabei wählen die Aktionäre auch den Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat muss das Unternehmen regelmäßig kontrollieren. Der Aufsichtsrat bestimmt, wer Vorstand des Unternehmens ist. Der Vorstand besteht aus mehreren Mitgliedern.

Der Vorstand ist für die Geschäftsführung der AG verantwortlich.

Offene Gesellschaft (kurz: OG)

Eine offene Gesellschaft wird kurz OG genannt.

Die Gründung einer OG erfolgt durch den Abschluss eines Gesellschafts-Vertrages. Dafür gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Auf einen schriftlichen Vertrag soll man trotzdem nicht verzichten.

Die OG darf als Unternehmen tätig werden und auch Schulden machen. Sie darf auch klagen und geklagt werden.

Die OG entsteht mit der Eintragung ins Firmenbuch.

Bei einer OG müssen die Gesellschafter bei der Gründung kein Bargeld einzahlen.

Die Gesellschafter haften gemeinsam für Schulden der OG. Die Haftung kann nicht begrenzt werden.

Jeder Gesellschafter darf die Geschäftsführung übernehmen. Er kann die OG auch alleine vertreten.

Eine OG kann für jedes erlaubte Unternehmen gegründet werden. Auch für

  • Tätigkeiten in der Landwirtschaft.
  • Tätigkeiten in der Forstwirtschaft.
  • freiberufliche Tätigkeiten.

Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel

  • Künstler.
  • Journalisten.
  • Schriftsteller.
  • und noch viele andere mehr.

Kommandit-Gesellschaft (kurz: KG)

Eine Kommandit-Gesellschaft wird kurz KG genannt.

Eine KG ist einer OG sehr ähnlich. Ein wichtiger Unterschied ist in der Haftung für Schulden des Unternehmens. Es gibt

  • unbeschränkt haftende Gesellschafter.
    Diese Gesellschafter heißen Komplementäre.
  • beschränkt haftende Gesellschafter.
    Diese Gesellschafter heißen Kommanditisten. Sie bezahlen für Schulden des Unternehmens nur so viel, wie sie in das Unternehmen eingezahlt haben.

Gesellschafter mit beschränkter Haftung (Kommanditisten) sind als Geschäftsführer nicht erlaubt. Sie dürfen auch nicht für die KG sprechen.

Eine KG kann für jedes erlaubte Unternehmen gegründet werden. Auch für

  • Tätigkeiten in der Landwirtschaft.
  • Tätigkeiten in der Forstwirtschaft.
  • freiberufliche Tätigkeiten. Dazu zählen zum Beispiel Künstler, Journalisten, Schriftsteller und noch viele andere mehr.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GesbR)

Eine Gesellschaft bürgerlichen Recht wird kurz so geschrieben: GesbR. Diese Abkürzung wird in der Sprache aber nicht verwendet. Man sagt: Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Eine GesbR kann zu jedem erlaubten Zweck gegründet werden.

Eine GesbR ist ein Unternehmen ohne Rechts-Persönlichkeit. Das bedeutet, die GesbR hat keine Rechte. Sie darf auch keine Schulden machen. Die GesbR kann auch nicht klagen und nicht geklagt werden.

Eine GesbR wird nicht in das Firmenbuch eingetragen.

Für Schulden der GesbR haften alle Gesellschafter gemeinsam.

Wenn der Umsatz der GesbR sehr groß ist, muss die GesbR in das Firmenbuch eingetragen werden. Der Eintrag kann als OG oder KG gemacht werden.

Stille Gesellschaft (kurz: stG)

Eine stille Gesellschaft wird kurz so geschrieben: stG. Diese Abkürzung wird in der Sprache aber nicht verwendet. Man sagt: Stille Gesellschaft.

Bei einer stG zahlt der stille Gesellschafter Geld in das Unternehmen einer anderen Person ein. Man nennt das eine Vermögens-Einlage. Die Vermögens-Einlage gehört dann dem Unternehmen.

Der stille Gesellschafter ist am Gewinn und am Verlust des Unternehmens beteiligt.

Stille Gesellschafter sind als Geschäftsführer nicht erlaubt. Sie dürfen auch nicht für die stille Gesellschaft sprechen.

Genossenschaft (kurz: Gen)

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die gemeinsam an besseren Möglichkeiten für ihre Unternehmen arbeiten wollen.

Es gibt

  • Erwerbs-Genossenschaften.
  • Wirtschafts-Genossenschaften.

Die Anzahl der Mitglieder in einer Genossenschaft ist nicht festgelegt.

Eine Genossenschaft ist eine juristische Person. Damit hat sie Rechte und Pflichten.

Eine Genossenschaft muss vom Gesetz her so geordnet sein

  • General-Versammlung
  • Vorstand
  • Aufsichtsrat (wenn die Genossenschaft mind. 40 Arbeitnehmer beschäftigt)

In der General-Versammlung entscheiden die Mitglieder, wie die Genossenschaft arbeiten soll.

Dabei wählen die Mitglieder auch den Vorstand und in der Regel auch den Aufsichtsrat.

Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der Vorstand ist für die Geschäftsführung der Genossenschaft verantwortlich.

Der Aufsichtsrat muss die Geschäftsführung des Vorstandes regelmäßig kontrollieren.

Der Aufsichtsrat bestimmt, wer Vorstand der Genossenschaft ist, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. 

Es gibt sehr viele verschiedene Arten von Genossenschaften. Hier ein paar Beispiele:

  • Einkaufs-Genossenschaft
  • Wohnungs-Genossenschaft
  • Kredit-Genossenschaft
  • Bau-Genossenschaft

Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!

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