Gewerbe-Berechtigung
Einfach erklärt
Wann braucht man eine Gewerbe-Berechtigung?
Wer selbstständig arbeitet und damit Geld verdienen möchte, braucht eine Gewerbe-Berechtigung. Man muss die Arbeit auch regelmäßig machen.
Eine Gewerbe-Berechtigung bekommt man, wenn die in der Gewerbe-Ordnung festgelegten Bestimmungen eingehalten werden.
In der Gewerbe-Ordnung sind sehr viele Berufe geregelt. Das heißt, es gibt genaue Vorschriften für diese Berufe.
Was bedeutet Selbstständigkeit?
Selbstständigkeit bedeutet, dass man für das ganze Unternehmen verantwortlich ist. Dazu gehört auch die Gefahr, nicht genug zu verdienen. Oder auch gar nichts zu verdienen. Das nennt man Unternehmer-Risiko. Risiko ist ein anderes Wort für Gefahr.
Selbstständig ist man auch dann, wenn man die Arbeit nicht selbst macht. Es zählt, wer das Unternehmer-Risiko hat.
Woran erkennt man Selbstständigkeit?
Selbstständigkeit erkennt man zum Beispiel daran, dass
- ausgestellte Rechnungen mit dem eigenen Namen unterschrieben werden.
- Arbeiten gemacht werden, für die eine Bezahlung vereinbart wird. In manchen Berufen nennt man die Bezahlung auch Honorar oder Provision.
- Arbeiten anderen Personen angeboten werden. Oder anderen Unternehmen.
Was bedeutet regelmäßig?
Eine Arbeit ist dann regelmäßig, wenn sie oft wieder gemacht wird. Als regelmäßig gilt auch eine Arbeit, die längere Zeit dauert.
Das ist zum Beispiel oft
- beim Hausbau.
- bei der Planung von großen technischen Arbeiten.
- bei Beratungs-Leistungen.
Es gibt noch viele andere Beispiele für Arbeiten, die längere Zeit dauern.
Wie viel Geld muss man verdienen?
Wie viel Geld man mit dem Unternehmen verdient ist egal. Es zählt nur, dass man mit seiner selbstständigen Arbeit Geld verdienen möchte. Ein schwieriges Wort dafür ist Ertrags-Erzielungs-Absicht.
Immer dann, wenn eine Ertrags-Erzielungs-Absicht besteht, braucht man eine Gewerbe-Berechtigung.
Eine Ertrags-Erzielungs-Absicht besteht zum Beispiel dann, wenn
- man mit der eigenen Arbeit Geld verdienen will.
- man mit dem Weiter-Verkauf von Waren Geld verdienen will.
Es gibt noch viele andere Beispiele.
Wenn für eine Arbeit Geld verlangt wird, gilt das immer als Ertrags-Erzielungs-Absicht. Egal, wofür das verdiente Geld verwendet wird.
Beim Start eines Unternehmens kann es auch einen Verlust geben. Verlust bedeutet, man hat mehr Geld ausgegeben, als man für seine Arbeiten bekommen hat. Trotzdem hat man die Arbeit gemacht, um Geld zu verdienen. Daher zählt das auch als Ertrags-Erzielungs-Absicht.
Arbeitnehmer oder freie Dienstnehmer?
Freie Dienstnehmer sind selbstständige Unternehmer. Arbeitnehmer sind keine selbstständigen Unternehmer. Das ist ein großer Unterschied.
Freie Dienstnehmer erkennt man so
- kein Recht auf ein Einkommen von einem Arbeitgeber haben
- ihre Arbeit kann auch von einer anderen Person gemacht werden
- der Auftraggeber kann nicht entscheiden, wie die Arbeit gemacht wird
- der Auftraggeber darf keine Arbeitszeit bestimmen
- der Unternehmer entscheidet selbst, welche Gegenstände für die Arbeit verwendet werden
Arbeitnehmer erkennt man so
- sind nicht selbstständig
- haben ein Recht auf ein Einkommen
- arbeiten im Unternehmen vom Auftraggeber mit
- müssen den Anweisungen vom Auftraggeber folgen
Ausnahmen von der Gewerbe-Ordnung
Nicht alle Berufe sind in der Gewebe-Ordnung geregelt. Es gibt viele Ausnahmen, für die andere Gesetze gültig sind.
Nicht in der Gewerbe-Ordnung geregelt sind zum Beispiel
- die Landwirtschaft
- der Bergbau
- freie Berufe, dazu zählen zum Beispiel Ärzte und Rechtsanwälte
- Banken und Versicherungen
- Theater
- und noch viele andere Berufe
Für ein paar Berufe gibt es gar keine gesetzliche Regelung.
Keine Regelung gibt es zum Beispiel für
- Künstler
- Journalisten
- Schriftsteller
Manche gewerblichen Tätigkeiten sind nicht in ganz Österreich gleich geregelt. Dazu gibt es eigene Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern.
Zu diesen Gewerben zählen zum Beispiel
- Bergführer
- der Betrieb von Sportanlagen
- Privatzimmer-Vermietung
- Tanzschulen
- und noch viele andere mehr
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!