Verbraucherrechte-Richtlinie: Auswirkungen für E-Commerce und Webshops
Gültig seit 13. Juni 2014
Die Richtlinie über Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechte-Richtlinie, RL 2011/83/EU, ABl L 304 vom 22.11.2011, S. 64) brachte mit 13.6. 2014 insbesondere neue rechtliche Rahmenbedingungen bezüglich
- Fernabsatzverträge (Bsp: Webshop, Versandhandel)
- Außergeschäftsraumverträge (Bsp: Haustürgeschäfte)
- generelle Informationspflichten für alle Verträge
- Gefahrenübergang im Versendungskauf
Die Bestimmungen betreffen im Wesentlichen folgende Punkte:
- Informationspflichten
- Pflichtangaben beim Bestell-Button („Button-Lösung“)
- Widerrufsrecht bei Waren und Dienstleistungen (14 Kalendertage statt 7 Werktage)
- Formular (Muster) für die Widerrufsbelehrung
- Formular (Muster) für die Erklärung des Widerrufs
- Kostentragungsregeln
- Gefahrtragungsregeln beim Versendungskauf
Die Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie erfolgte in Österreich neben einzelnen Änderungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) in einem eigenen Gesetz, dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), dessen Fernabsatzteil das bisher in das KSchG integrierte Fernabsatzgesetz ersetzt.
- Webshops: Rücktrittsrecht bei Dienstleistungen im Internet B2C
- Webshops: Die wesentlichen Bestimmungen der Verbraucherrechte-Richtlinie und ihre Umsetzung in Österreich
- Webshops: Spezielle Informationspflichten im Fernabsatz B2C
- Webshops: Rücktrittsrecht bei Warenkauf im Internet B2C
- Webshops: Die neue Button-Lösung
- Verbraucherrechte-RL und österreichische Umsetzung allgemein
- Lieferung Digitaler Inhalte: In 5 Klicks zum Download
- Webshops: Rücktrittsrecht für digitale Inhalte (Downloads)
- Webshop: In 7 Schritten zur Bestellung