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Wettbewerbsrecht

Was Unternehmer bei Wettbewerbsfragen und Preisauszeichnung beachten müssen

Lesedauer: 1 Minute

02.10.2023

Im Wettbewerb mit anderen Unternehmen gilt es vieles zu beachten. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verbietet aggressive und irreführende Geschäftspraktiken zum Schutz von Unternehmen und Konsumenten.  

Das Kartellrecht verhindert Wettbewerbsbeschränkungen, die beispielsweise durch Preisabsprachen zwischen Unternehmen entstehen. Wettbewerbsbeschränkungen sind nur in wenigen Ausnahmen zulässig. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können einen teuren Wettbewerbsprozess nach sich ziehen.

Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) 

Das sogenannte Lauterkeitsrecht soll Praktiken verhindern, mit denen sich ein Unternehmen einen ungerechten Vorteil gegenüber Konkurrenten verschafft. „Unlautere Geschäftspraktiken“ können beispielsweise aggressive oder irreführende Geschäftspraktiken sein.  

Preisauszeichnung 

In bestimmten Verkaufssituationen ist die Preisauszeichnung für Unternehmer gegenüber Konsumenten verpflichtend.  

Verstöße gegen das Preisauszeichnungsgesetz sind gleichzeitig Wettbewerbsverstöße im Sinne des UWG und können rechtliche Folgen nach sich ziehen. 

Das österreichische Kartellrecht 

In Österreich tätige Unternehmerinnen und Unternehmer sind bei der Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit an die kartellrechtlichen Regeln gebunden. Diese setzen sich aus dem europäischen Wettbewerbsrecht und heimischen Rechtsvorschriften zusammen.  

Vertikale Wettbewerbsbeschränkungen - Vertriebsverbindungen 

Von einer vertikalen Vereinbarung spricht man bei Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Unternehmen unterschiedlicher Produktions- oder Vertriebsstufe. Betroffen sind Bedingungen, zu denen die Parteien Waren oder Dienstleistungen beziehen, verkaufen oder weiterverkaufen können.  

Horizontale Wettbewerbsbeschränkungen - Kartelle 

Unter horizontalen Wettbewerbsbeschränkungen versteht man Behinderungen oder Beeinträchtigungen des Wettbewerbs durch das gemeinsame Zusammenwirken von Unternehmen auf derselben Wirtschaftsstufe, wenn diese miteinander im Wettbewerb stehen. 

Beihilfen als staatliche Wettbewerbsbeschränkungen 

Unternehmen können auch durch staatliche Beihilfen wirtschaftliche Vorteile gegenüber Mitbewerbern erlangen. Staatliche Förderungsmaßnahmen sind grundsätzlich nach dem europäischen Beihilfenrecht zu genehmigen, wenn sie eine Beihilfe darstellen

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