Klein- und Mittelbetriebe in Österreich

Definition: Was versteht man unter KMU?

Lesedauer: 1 Minute

10.11.2023

Eine verbindliche Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es nicht. Als Anhaltspunkt für die Zuordnung der Unternehmen nach ihrer Größe wird meist die "Empfehlung betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen" der EU-Kommission herangezogen. 

Die Empfehlung nennt insgesamt vier Kriterien (die genauen Definitionen der Kriterien sind in der Empfehlung nachlesbar):

  • Mitarbeiteranzahl
  • Umsatz oder Bilanzsumme
  • Eigenständigkeit

Diese Kriterien samt Schwellenwerten sind in der folgenden Tabelle überblicksmäßig zusammengefasst:  

Mitarbeiter Umsatz          Bilanzsumme

Eigenständigkeit

Kleinstunternehmen bis 9 2 Mio Euro 2 Mio Euro

iA Kapitalanteile 
oder Stimmrechte
im Fremdbesitz
< 25 Prozent (*)

Kleinunternehmen  bis 49 10 Mio  Euro 10 Mio Euro
Mittlere Unternehmen  bis 249 50 Mio Euro 43 Mio Euro
Großunternehmen ab 250 > 50 Mio Euro > 43 Mio Euro  

WICHTIG: Im Idealfall sind alle Merkmale für die Zuordnung eines Unternehmens zu einer Größenklasse vorhanden, was aber in der Statistik aufgrund der fehlenden Informationen kaum der Fall ist. In der statistischen Praxis spielt daher die Anzahl der Mitarbeiter (in der jeweils vorhandenen Definition) die vorherrschende Rolle für die Abgrenzung der Unternehmen nach Größengruppen. In einigen Fällen sind auch Auswertungen nach Umsatzgrößenklassen möglich.
(*) Siehe dazu die Ausnahmen in Art 3 Abs 2-4 der Empfehlung.