Preis- und Kostenindizes: Bestimmung des Index
Preisindex und Kostenindex
Die Auswahl eines geeigneten Index für eine Wertsicherungsklausel bestimmt sich nach dem Anknüpfungspunkt der Wertsicherung, also nach dem, was der Wertsicherung unterliegen soll. Besteht die Zielsetzung der Wertsicherung darin, den zu sichernden Wert nur gegen einen etwaigen Verlust der Kaufkraft (also gegenüber Preissteigerungen) abzusichern oder soll sich die Wertsicherung auf den (Kosten-)Aufwand des zu sichernden Wertes beziehen?
Im ersten Fall wäre ein Preisindex, im zweiten ein Kostenindex der geeignete Maßstab für die Wertsicherung. Der Unterschied zwischen Preis- und Kostenindex besteht also im Wesentlichen darin, dass beim Preisindex die Messung von Güter- und Dienstleistungspreisen (Indexklauseln), während beim Kostenindex die Messung von Aufwänden wie insbesondere Löhnen und Gehältern (Lohnklauseln) im Vordergrund steht.
Kostenindizes unterliegen im Allgemeinen einer stärkeren Entwicklung (höhere Indexsteigerungen) als Preisindizes. Überall dort, wo Aufwände bzw Kosten gemessen werden, fließt auch der Lohn bzw Gehalt als wohl bedeutendster Kostenfaktor in den Index mit ein. Berücksichtigt man, dass die im Rahmen der kollektivvertraglichen Verhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern jährlich neu ausverhandelten Löhne und Gehälter neben der Inflationsabgeltung auch eine Abgeltung der wirtschaftlichen Produktivität zum Inhalt haben, wird klar, warum Kosten stärker steigen als Preise. Der Unterschied zwischen Kosten- und Preisindizes bringt diese Entwicklung deutlich zum Ausdruck.
Eine Wertsicherung mittels Kostenindex (Tariflohnindex, Baukostenindex) dürfte daher immer zu einer über dem Verbraucherpreisindex liegenden Aufwertung, dh zu einer realen Einkommensverbesserung führen. Lohnklauseln bewirken daher nicht nur eine Erhaltung der Kaufkraft des wertgesicherten Entgelts, sondern führen darüber hinaus auch zu einer Verbesserung des Lebensstandards, weshalb oft auch von Sozialstandardklausel gesprochen wird. Im Gegensatz dazu dienen Indexklauseln lediglich der Aufrechterhaltung eines gegebenen Lebensstandards, demgemäß spricht man von Lebensstandardklausel.
Quelle: Statistik Austria
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