Preis- und Kostenindizes: Nachfolgeindex
Indexrevision oder Wegfall von Indizes
Jeder Index wird nach gewissen Zeitabständen einer Indexrevision unterzogen. Indexrevisionen dienen der Aktualisierung der Indizes im Hinblick auf ihre jeweilige, zu Grunde liegende Verbraucher-, Kosten- und Gewichtungsstruktur. Trotz der Unterschiede zwischen altem und neuem, revidiertem Index können beide Indizes bzw Indexreihen miteinander verknüpft bzw verkettet und die vor der Indexrevision begonnene Indexreihe rechnerisch weiter geführt werden. Außerdem tritt der neue Index von Amts wegen an die Stelle des alten, weswegen mit keinen nennenswerten Probleme zu rechnen ist.
Wird ein Index nicht mehr berechnet und publiziert, fällt damit auch der Maßstab für die Wertsicherung weg, weshalb es zu Rechtsstreitigkeiten kommen könnte. Auch für diesen Fall wäre es empfehlenswert, nicht auf den oben genannten Passus in der Wertsicherungsklausel zu verzichten, da er die grundsätzliche Verfahrensvorschrift für solche Fälle festschreibt.
Der Passus "... bzw den von Amts wegen an seine Stelle tretender Index" soll Probleme vermeiden, die dadurch auftreten können, dass ein Index entweder durch einen Nachfolgeindex ersetzt oder überhaupt nicht mehr berechnet und publiziert wird. Der erste, weniger problematischere Fall tritt bei sogenannten Indexrevisionen auf, beim zweiten Fall muss ein Index durch einen anderen, ähnlichen Index ersetzt werden.
Quelle: Statistik Austria
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