ausbildungsverbund.at
Ausbildungsverbund - was ist das?
Was ist ein Ausbildungsverbund?
Im Rahmen eines Ausbildungsverbundes können auch jene Betriebe Lehrlinge ausbilden, in denen die für den Lehrberuf im Berufsbild festgelegten Fertigkeiten und Kenntnisse nicht im vollen Umfang vermittelt werden können. In diesem Fall sieht das Berufsausbildungsgesetz (BAG) einen verpflichtenden Ausbildungsverbund vor: Die Ausbildung ist dann zulässig, wenn ergänzende Ausbildungsmaßnahmen in einem anderen hierfür geeigneten Betrieb oder einer anderen hierfür geeigneten Einrichtung (z.B. WIFI, BFI) erfolgen. Die für den Lehrberuf wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse müssen jedoch überwiegend im eigentlichen Lehrbetrieb selbst ausgebildet werden können.
Hat ein Ausbildungsverbund Auswirkungen auf den Lehrvertrag?
Grundsätzlich verbleiben alle Rechte und Pflichten (z.B. Lehrlingsentschädigung, Kurskosten usw.) beim Lehrberechtigten. Ein verpflichtender Ausbildungsverbund muss im Lehrvertrag verankert werden. Dabei sind jene Ausbildungsinhalte, die außerhalb des eigentlichen Lehrbetriebes vermittelt werden, sowie die "Verbundpartner" (geeignete Betriebe oder Einrichtungen) anzuführen. Zudem ist anzuführen, wann - zumindest nach Lehrjahren - die Ausbildung bei den "Verbundpartnern" durchgeführt wird und wie lange sie dauert.
Gibt es auch freiwillige Ausbildungsverbünde?
Ausbildungsverbünde können auch freiwillig eingegangen werden, wenn dem Lehrling besondere Qualifikationen - eventuell auch über das Berufsbild hinausgehend - vermittelt werden sollen (z.B. Sozialkompetenz, spezielle Computerprogramme, Fremdsprachenkenntnisse, Soft Skills, etc.)
Können Ausbildungsverbünde gefördert werden?
Ja, es gibt eine Förderung für Betriebe, wenn bestimmte Kosten aus einem Ausbildungsverbund entstehen. So können die Kurskosten für freiwillige Ausbildungsverbünde bis zu 75% refundiert werden. Kurskosten für verpflichtende Maßnahmen werden in Tirol durch eine Zusatzförderung des Landes sogar bis zu 100 % gefördert. Der Maximalbetrag der Förderung beträgt pro Lehrverhältnis € 3.000,-.
Wie sieht der korrekte Ablauf der Antragstellung aus?
Grundsätzlich empfehlen wir den Betrieben immer schon vor dem Start des Kurses oder der zwischenbetrieblichen Maßnahme mit dem Förderservice der Lehrlingsstelle Kontakt aufzunehmen. Wir stellen dann die Förderbarkeit fest und können somit schon vorher dem Unternehmer die Gewissheit über die Förderung geben. Der Förderantrag mit den erforderlichen Beilagen ist dann spätestens 3 Monate nach Ende der Maßnahme bei der Lehrlingsstelle - Förderservice einzureichen.
Wie unterstützt die Lehrlingsstelle Tirol Lehrbetriebe?
Der Förderservice der Lehrlingsstelle Tirol veröffentlicht jährlich ein Kursprogramm für Lehrlinge mit Kursangeboten der verschiedenen Weiterbildungsanbieter. Die darin angeführten Kurse sind bereits inhaltlich auf die Förderbarkeit überprüft. Das Programm kann in Broschürenform angefordert werden oder ist auf der Internetseite www.ausbildungsverbund.at abrufbar.
Weiters beraten die MitarbeiterInnen über geeignete Ausbildungsmaßnahmen und nehmen bei Bedarf auch Kontakt zu potenziellen Partnerbetrieben auf. Sollte es zu einer Vermittlung kommen, wird gerne eine Ausbildungsverbundvereinbarung ausgestellt.
Am Ende der Maßnahme wird über den Förderservice der Lehrlingsstelle Tirol die zuvor angesprochene Bundes- als auch Landesförderung abgewickelt.