Berufsschnuppern nach der Schulpflicht
Was ist das
Berufsschnuppern für Jugendliche nach Erfüllung der Schulpflicht und ohne aufrechten Schulbesuch. Organisiert von Jugendlichen, Erziehungsberechtigten oder im Rahmen einer AMS-Maßnahme (wird rechtlich als Volontariat gesehen).
Zielgruppe
Jugendliche nach der Schulpflicht und ohne aufrechten Schulbesuch.
Verantwortung
Erziehungsberechtigte oder Eigenverantwortung nach Erreichen der Volljährigkeit.
Versicherung
- Unfallversicherung: durch die Meldung des Unternehmens bei der AUVA
- Krankenversicherung: ist durch die Mitversicherung bei den Erziehungsberechtigten oder im Rahmen einer AMS-Maßnahme gegeben
- Haftpflichtversicherung: über das BiWi (muss beantragt werden)
Wie kommt man zur BiWi - Haftpflichtversicherung und AUVA - Unfallversicherung?
Die Vereinbarung für Berufsschnuppertage wird vollständig ausgefüllt, unterschrieben und danach vom Jugendlichen oder einem/einer Erziehungsberechtigten im BiWi zur Kontrolle und Bestätigung vorgelegt (nur möglich für Berufsschnuppertage mit Wien-Bezug: Entweder Wiener Jugendlicher und Betrieb im Großraum Wien oder Jugendlicher nicht aus Wien und Betrieb in Wien).
Die gesetzliche Unfallversicherung wird vom Unternehmen bei der AUVA beantragt. Dazu übermittelt das Unternehmen die Vereinbarung für Berufsschnuppertage (mit BiWi Kontrollvermerk) und die Versicherungsmeldung (wird vom BiWi ausgestellt) per Mail oder Fax an die AUVA:
E HKR-MVB@auva.at | F 05 93 93 - 21 525
Der Unfallversicherungsbeitrag beträgt derzeit (2019) 14 Cent pro Person und Kalendertag und wird von der AUVA vorgeschrieben.
Nach der derzeitigen Rechtsauffassung der AUVA/der Krankenkassen sind unverbindliche Berufsschnuppertage „Nach der Schulpflicht und ohne aufrechten Schulbesuch“ in den Bereichen Hotellerie und Gastronomie nicht möglich.