Scheinselbständigkeit
Formular für Selbsttest
Die Gefahr der sogenannten „Scheinselbständigkeit“ ist besonders bei Kleinunternehmern sehr groß. Sie besteht darin, dass Finanzbehörde und/oder Sozialversicherungsträger (Gebietskrankenkasse) bei einer Prüfung zur Rechtsansicht gelangen, der betreffende Unternehmer (Auftragnehmer) sei aufgrund der Umstände des Einzelfalles nicht selbständig tätig, sondern aufgrund diverser wirtschaftlicher Abhängigkeiten in Wahrheit unselbständig, als Dienstnehmer oder freier Dienstnehmer.