Infos für Behörden
Die Bundesinnung der Berufsfotografen Österreichs hat ein Gütesiegel
entwickelt, welches jene BerufsfotografInnen kennzeichnet, die EU-konforme Pass-
bzw. Ausweisfotos anfertigen.
Jene BerufsfotografInnen, die sich den Richtlinien unterwerfen und dieses Gütesiegel verwenden dürfen, verpflichten sich, EU-taugliche Passfotos herzustellen.
Sollte
Ihrerseits ein Passfoto, das von BerufsfotografInnen mit Gütesiegel hergestellt
wurde, von Ihnen beanstandet werden, weil es nicht den Kriterien
entspricht, werden Sie gebeten, die falschen Kriterien im Formular Pass-Foto Prüfbericht
anzukreuzen, ein mangelhaftes Passfoto rechts anzuheften und dem
Antragsteller/der Antragstellerin auszuhändigen. Dieser Prüfbericht
berechtigt zur kostenlosen Wiederholung des Passfotos beim jeweiligen
Berufsfotografen/ bei der jeweiligen Berufsfotografin.
Das Passfoto Gütesiegel wurde mit dem neuen Logo der Bundesinnung versehen.
Das alte Passfoto Gütesiegel (siehe Abb. 1) ist noch bis Ende des Jahres 2015 parallel zum neuen Gütesiegel (siehe Abb. 2) gültig. Ab dem 01.01.2016 gilt einheitlich nur mehr das neue Gütesiegel (siehe Abb. 2).


Für Passbildautomaten, die Passfotos nach den ICAO-Kriterien anfertigen, vergibt die Bundesinnung der Berufsfotografen ein „Gütesiegel für Passbildautomaten“ (siehe Abb. 3).
