Infos für KonsumentInnen
Reisepass-Foto
Biometrisches Farbfoto, nicht älter als 6 Monate.
Das
Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, mit unverdeckten
Augen und neutralem Gesichtsausdruck zeigen. Das Tragen von
Kopfbedeckungen ist nur aus medizinischen oder religiösen Gründen
zulässig.
Die Bundesinnung der Berufsfotografen hat mit
der Einführung des Sicherheitsreisepasses ein spezielles Gütesiegel geschaffen, das
BerufsfotografInnen auszeichnet, EU-konforme Pass- und Ausweisfotos
anzufertigen.
Jene BerufsfotografInnen, die sich den Richtlinien
unterwerfen und dieses Gütesiegel verwenden dürfen, verpflichten sich,
EU-taugliche Fotos herzustellen. Sollte es doch einmal eine Beanstandung
eines Fotos, welches von BerufsfotografInnen mit Gütesiegel hergestellt wurde,
geben, so wird die Aufnahme selbstverständlich für die Konsumentin/den
Konsumenten kostenlos wiederholt.
Die BerufsfotografInnen - Ihre Profis in Sachen Passfoto - erwarten Sie in ihren Studios!
Infos zum Reisepass
Alle Informationen rund um den Sicherheitspass mit Fingerabdruck finden Sie auf der Homepage des BM.I.
Passausstellende Behörden
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz - bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Hier können Sie nach passausstellenden Behörden suchen.