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Kickstart für die Region – Worum geht’s?

Jahr für Jahr starten regionale Vereine Projekte, die das Ziel haben, die Wirtschaft in ihrer Region zu fördern. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich steht diesen Wirtschaftsvereinen und deren Kooperationspartnern nicht nur zur Seite, sondern unterstützt diese Projekte auch finanziell. Ziel ist es, eine Anschubfinanzierung für Projekte zu ermöglichen, für die es derzeit keine andere Fördermöglichkeit gibt.

Wer kann einreichen?

Einreichen können eingetragene Vereine (keine politischen Parteien oder deren Teilorganisationen) für Projekte in Niederösterreich mit einem Investitionsvolumen von mindestens 10.000 Euro. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 80 % der förderbaren Kosten und beträgt maximal 50.000 Euro.

Wenn der Verein noch nicht gegründet wurde: Ein Mitgliedsbetrieb der WKNÖ kann als potenzieller Gründer des zukünftigen Vereins die Einreichung eines Projektes zum Fördercall durchführen. Die Förderzusage der WKNÖ erlangt allerdings erst nach der tatsächlichen Gründung des Vereins laut Förderantrag und Eintragung im Vereinsregister ihre volle Wirkung.

Welche konkreten Themen werden gefördert?

Zwei Schwerpunkte kennzeichnen die Förderwürdigkeit

  • Initiativen zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels
  • Regionale sowie überbetriebliche Initiativen zum effizienten Ressourceneinsatz

Darüber hinaus sind Projekte aus folgenden Themenbereichen förderbar:

  • Stärkung der regionalen Kaufkraft
  • Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Firmenansiedlungen
  • Verbesserung der regionalen Infrastruktur
  • Stärkung der Region durch Orts- und Stadtmarketing-Initiativen

Förderbare Kosten

Förderbar sind jene Aufwendungen und Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Es können sowohl die Kosten für die Entwicklung des umsetzbaren Vorhabens (wie etwa Konzepterstellung), als auch für die Umsetzung des Vorhabens selbst eingereicht werden.

Welcher Zeitraum steht zur Verfügung?

Für die Förderung WiR – Wirtschaft in der Region kann bis 28.02.2023 ein Antrag gestellt werden. Das geförderte Projekt ist innerhalb eines Zeitraums von maximal zwei Jahren durchzuführen und abzurechnen.



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KONTAKT

Abteilung Förderservice

Wirtschaftskammer Niederösterreich
Wirtschaftskammer-Platz 1 | 3100 St. Pölten
T 02742 851-16801 | F 02742 851-916899
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