Organisation
Im Jänner werden Ausbildungsbetriebe, die nicht ausgezeichnet sind oder deren Auszeichnung im laufenden Kalenderjahr ausläuft, eingeladen, sich um die Verleihung der Auszeichnung zu bewerben. Die Einreichfrist für Anträge auf Verleihung der Auszeichnung endet Mitte Februar.
Die Überprüfung der eingelangten Anträge bzw. Unterlagen erfolgt bis Juni. In diesem Zeitraum werden von Vertretern der Auszeichnungskommission all jene Ausbildungsbetriebe aufgesucht, die um eine Auszeichnung angesucht haben und die Einstiegskriterien erfüllen.
Die Auszeichnungskommission entscheidet im Mai darüber, welche Ausbildungsbetriebe die Bewertungskriterien erfüllen bzw. die notwendige Punkteanzahl erreichen. Die Entscheidung der Auszeichnungskommission wird den Betrieben im Mai mitgeteilt.