Bilanzbuchhaltungsbehörde
Kompetenzen hinsichtlich des internationalen Rechtsverkehrs
Die Behörde nimmt folgende Aufgaben internationaler Dimension wahr:
- Erfüllung zwischenstaatlicher Vereinbarungen in Hinblick auf die Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR sowie der Schweiz zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung der Bilanzbuchhaltungsberufe nach § 71 BiBuG 2014;
- Entscheidung über Anpassungslehrgänge und Eignungsprüfungen im Falle mangelnder Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR sowie der Schweiz nach § 72 Abs. 6 BiBuG 2014;
- Zusammenarbeit mit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten der EU und des EWR sowie der Schweiz nach § 73 BiBuG 2014.