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Kompetenzen hinsichtlich des internationalen Rechtsverkehrs

Die Behörde nimmt folgende Aufgaben internationaler Dimension wahr:

  • Erfüllung zwischenstaatlicher Vereinbarungen in Hinblick auf die Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR sowie der Schweiz zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung der Bilanzbuchhaltungsberufe nach § 71 BiBuG 2014;
  • Entscheidung über Anpassungslehrgänge und Eignungsprüfungen im Falle mangelnder Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR sowie der Schweiz nach § 72 Abs. 6 BiBuG 2014;
  • Zusammenarbeit mit und Informationsaustausch zwischen den zuständigen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten der EU und des EWR sowie der Schweiz nach § 73 BiBuG 2014.