th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Anträge

Das Verfahren zur öffentlichen Bestellung bzw. Anerkennung beginnt mit der Zusendung des schriftlichen Antrags samt Nachweisen und Urkunden an die Geschäftsstelle der Bilanzbuchhaltungsbehörde

Antragsformulare

Sämtliche Antragsformulare finden Sie im Downloadcenter aufgeteilt nach dem jeweiligen Bilanzbuchhaltungsberuf.

Nachweise

Die Erfüllung der Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung bzw. für die Anerkennung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Die Nachweise sind dem schriftlichen Antrag beizulegen.

Für natürliche Personen, d.h. Berufswerber und gewerberechtliche Geschäftsführer von Gesellschaften, sind folgende Unterlagen in aktuell gültiger Fassung beizubringen:

  • Geburtsurkunde
  • Personaldokument (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis)
  • Bestätigung der Meldung über den Wohnsitz
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder Bescheid über Namensänderung
  • Bestellungsurkunden im Fall bestehender Berufsberechtigungen
  • Prüfungszeugnisse, Sponsionsurkunden, Diplome oder sonstige urkundliche Nachweise akademischer Grade
  • Versicherungsdatenauszug der Gebietskrankenkasse, Dienst- oder Zwischenzeugnisse

Für anzuerkennende Gesellschaften sind folgende Unterlagen in aktuell gültiger Fassung notwendig:

  • Firmenbuchauszug
  • Datenblatt für den nominierten gewerberechtlichen Geschäftsführer (siehe Downloadcenter)
  • Datenblatt für Personen mit maßgeblichem Einfluss bzw. Vertretungsbefugte (siehe Downloadcenter

Die Zusendung von lesbaren Kopien per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail genügt. Die Behörde behält sich die Vorlage von Originaldokumenten vor.

Weitere Informationen über den Ablauf des öffentlichen Bestellungs- bzw. Anerkennungsverfahrens finden Sie auf unserer Infoseite.