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Berufsausübung

Allgemeines zur Berufsausübung

Nach Beendigung des Verfahrens zur öffentlichen Bestellung bzw. Anerkennung und der anschließenden Ausstellung der Bestellungs- bzw. Anerkennungsurkunde sind Sie zur Ausübung des Bilanzbuchhaltungsberufes berechtigt, für welchen Sie die Berufsberechtigung erhalten haben.

Aufgrund der Berufsberechtigung:

  • steht Ihnen die Ausübung der Berufsbefugnisse im Rahmen Ihres jeweiligen Berechtigungsumfangs zu;
  • sind Sie zur Einhaltung Ihrer Berufspflichten angehalten.

Der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich hat dabei als zuständige Behörde für die Bilanzbuchhaltungsberufe die Aufsicht über die Einhaltung der Berufspflichten und kann gegebenenfalls Sanktionen verhängen.

Wo bekomme ich nähere Auskünfte über die Berufsausübung?

Der für die Bilanzbuchhaltungsberufe zuständige Fachverband ist der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) der WKO.

Dieser nimmt die Interessen der Bilanzbuchhaltungsberufe wahr und berät Sie zu den verschiedenen Bereichen der Berufsausübung und dem Berechtigungsumfang.

Mehr Informationen zu den Leistungen des Fachverbands UBIT finden Sie hier.