Bilanzbuchhaltungsbehörde
Fortbildungsnachweis
Aufgrund der Situation durch COVID-19 wird die Fortbildungsverpflichtung für das Kalenderjahr 2020 für alle Berufsberechtigten um 50% reduziert.
Für jedes Kalenderjahr gilt für das Erfüllen der Fortbildungsverpflichtung:
- Nachweis von je 15 Lehreinheiten für die Befugnisse Buchhalter und Personalverrechner
- Nachweis von 30 Lehreinheiten für die Befugnis Bilanzbuchhalter
Eine Lehreinheit hat die Mindestdauer von 45 Minuten.
Wenn Sie alle 3 Berufsbefugnisse besitzen, bleiben 30 Lehreinheiten das Mindestausmaß!
Hier finden Sie die Meldeformulare für natürliche Personen und Gesellschaften bzw. deren gewerberechtliche Geschäftsführer.
Formular - Fortbildung natürliche Person (.pdf)
Formular - Fortbildung Gesellschaft (GGF) (.pdf)