Bilanzbuchhaltungsbehörde
Interdisziplinäre Gesellschaften
Interdisziplinäre Gesellschaften sind Steuerberatungsgesellschaften oder Wirtschaftsprüfergesellschaften, bei denen ein Bilanzbuchhalter entweder vertretungsbefugt und/oder Gesellschafter ist.
Diese Gesellschaften brauchen laut KSW auch eine Berufsberechtigung Bilanzbuchhalter nach BibuG.
Sie finden hier die Bedingungen für eine Anerkennung als Bilanzbuchhaltergesellschaft:
Anerkennung von Gesellschaften - WKO.at
Darüber hinaus wird verlangt, dass der Bilanzbuchhalter, der vertretungsbefugt und/oder beteiligt ist, eine aktive Berufsberechtigung als natürliche Person besitzt.
Für diese braucht er nach § 10 BibuG auch den Nachweis einer abgeschlossenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Die Wiederaufnahmeerklärung für den noch ruhenden Bilanzbuchhalter finden Sie hier: Wiederaufnahme einer natürlichen Person
Gesetzliche Regelungen dazu finden Sie unter §§ 59-64 WTBG 2017 idgF