Absicherungen und Garantien
Staatliche Sicherheitsnetze für Kapital
Haftungen für Veranstalter von Pauschalreisen
Zweck der Hilfe
Pauschalreiseanbieter benötigen eine Insolvenzversicherung. Wegen der Covid-19-Krise sind derartige Versicherungen schwerer zugänglich. Die staatliche Haftung soll daher in der Krise das Risiko übernehmen.
Art der Unterstützung
Haftung
Zielgruppe, Voraussetzungen
Veranstalter von Pauschalreisen und Vermittler von verbundenen Reiseleistungen im Sinne des § 127 Abs. 2 GewO 1994
Ihr Ansprechpartner
ÖHT
Abwickelnde Stelle
ÖHT
Einzuhaltende Fristen
Beantragung bis 31.1.2022. Laufzeit der Haftung bis 31.12.2022
Eine Verlängerung ist in Vorbereitung.
Maximale Höhe
Haftungssumme von 13 bis max. 20 Mio. €
Detailinfos unter
www.oeht.at/produkte/oeht-insolvenzabsicherung