Finanzielle Zuschüsse
Diese Förderungen und Hilfen sichern Liquidität
Fixkostenzuschuss, Verlustersatz
Zweck der Hilfe
Mit dem Fixkostenzuschuss 1 und dem Fixkostenzuschuss 800.000 können Unternehmen je nach Umsatzeinbruch ihre Fixkosten anteilig decken. Der Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten bis 10 Mio. € stellt eine Verlustabdeckung für Betriebe ab einem Umsatzminus von 30 % dar.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten, Verlustersatz.
Zielgruppe, Voraussetzungen
FKZ 1: Umsatzausfälle von zumindest 40%
FKZ 800.000, Verlustersatz: Umsatzausfälle von zumindest 30%
Ihr Ansprechpartner
Beantragung über Finanzonline, grundsätzlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Bilanzbuchhalter
Abwickelnde Stelle
COFAG (BMF)
Einzuhaltende Fristen
FKZ 1: Antragstellung bis 31.08.2021
FKZ 800.000: Antragstellung bis 31.12.2021
Verlustersatz: Antragstellung bis 31.12.2021
FKZ 1: Betrachtungszeitraum 16.03. - 15.09.2020
FKZ 800.000 und Verlustersatz: 16.09.2020 - 30.06.2021
Maximale Höhe
- FKZ 1: bis 75 % der Fixkosten, max. 90 Mio. €
- FKZ 800.000: richtet sich nach dem prozentualen Umsatzausfall, max. 1,8 Mio. €
- Verlustersatz: 70 % des Verlustes, 90 % für Klein- und Kleinstunternehmen, max. 10 Mio. €
Detailinfos unter
www.fixkostenzuschuss.at
Zweck der Hilfe
Abfederung von Härtefällen, Unterstützung bei den persönlichen Lebenserhaltungskosten.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Zielgruppe, Voraussetzungen
Unterstützung können EPU, Kleinstunternehmen mit weniger als 10 MA, neue Selbständige, freie Dienstnehmer, Freie Berufe und erwerbstätige Gesellschafter beantragen.
Ihr Ansprechpartner
WKO
Abwickelnde Stelle
WKO
Einzuhaltende Fristen
Förderzeitraum bis 15.03.2021,
Antragsmöglichkeit bis 30.04.2021
Maximale Höhe
Es kann für 12 aus 12 Betrachtungszeiträumen Unterstützung beantragt werden. Die maximale Höhe beträgt insgesamt 30.000 Euro.
Detailinfos unter
Härtefall-Fonds Phase 2
Zweck der Hilfe
Ersatz von förderbaren betriebsnotwendigen Kosten zur Erfüllung der statutengemäßen Aufgaben.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Zielgruppe, Voraussetzungen
Non-Profit-Organisationen (NPO) - wie gemeinnützige Organisationen, freiwillige Feuerwehren oder gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften - mit einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung durch die Coronakrise.
Ihr Ansprechpartner
BMKOES
Abwickelnde Stelle
aws
Einzuhaltende Fristen
Antragstellung für die Periode 01.04.2020 bis 30.09.2020 ist mit 31.12.2020 ausgelaufen.
Antragstellungen für das 4. Quartal 2020 sollen ab der zweiten Februarhälfte möglich sein.
Maximale Höhe
Die Förderung ist mit der Höhe des Einnahmenausfalls begrenzt. Die absolute Förderobergrenze beträgt 2,4 Mio. Euro. Beihilferechtliche Grenzen sind dabei zu beachten.
Detailinfos unter
www.npo-fonds.at
Umsatzersatz indirekt betroffene Unternehmen
Zweck der Hilfe
Kompensation der Umsatzausfälle für Unternehmen im November und/oder Dezember 2020, die sonst mindestens der Hälfte der Umsätze mit behördlich geschlossenen Unternehmen tätigen (direkt oder im Auftrag Dritter).
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Zielgruppe, Voraussetzungen
Von behördlicher Schließung im November und Dezember 2020 indirekt betroffene Unternehmen.
Ihr Ansprechpartner
COFAG
Abwickelnde Stelle
COFAG, Beantragung über FinanzOnline (grundsätzlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter)
Einzuhaltende Fristen
Antragstellung vom 16. Februar bis 30. Juni.
Maximale Höhe
800.000 Euro
Detailinfos unter
www.umsatzersatz.at/indirekt
Zweck der Hilfe
Kompensation für monatliche Umsatzausfälle von mindestens 40 %.
Art der Unterstützung
Zuschuss 15 % vom Umsatzausfall (max. 30.000 € p.M.)
Vorschuss auf FKZ II: 15 % des Umsatzausfalls (max 30.000 € p.M.)
Zielgruppe, Voraussetzungen
Unternehmen, die Umsatzausfälle von mindestens 40 % verzeichnen (monatsweise Betrachtung, Zeiträume November 2020 bis Juni 2021).
Ihr Ansprechpartner
COFAG
Abwickelnde Stelle
COFAG, Beantragung über FinanzOnline für das jeweilige Monat
Einzuhaltende Fristen
Beantragung ab 16. des Folgemonats bis 15. des drittfolgenden Monats.
(Für November, Dezember 2020 und Jänner 2021: 16.2. – 15.4.)
Maximale Höhe
60.000 Euro pro Monat
Detailinfos unter
www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus
Zweck der Hilfe
Mit dem Comeback Zuschuss wird es unabhängigen Filmproduktionsunternehmen ermöglicht, COVID-19 bedingt unterbrochene oder verschobene Dreharbeiten von Kino- und TV-Produktionen fortzusetzen zu können.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Zielgruppe, Voraussetzungen
Filmproduktionsunternehmen mit einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Österreich.
Ihr Ansprechpartner
aws
Abwickelnde Stelle
aws
Einzuhaltende Fristen
Beantragung bis 30.06.2021
Maximale Höhe
Bis zu 100% der Kosten, max. 2,5 Mio. €
Detailinfos unter
www.aws.at/comeback-zuschuss
Zweck der Hilfe
Ermöglichung der Planung und Durchführung von Veranstaltungen trotz COVID-19-Krise (z.B. Sport- und Kulturveranstaltungen, Kongresse, Messen und Märkte).
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Zielgruppe, Voraussetzungen
Veranstalter, die eine Veranstaltung in Österreich planen und für diese das wirtschaftliche Risiko tragen. Es können nur Kosten berücksichtigt werden, die nach der Antragstellung angefallen sind. Förderbare Kosten sind nicht mehr stornierbare Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette sowie eigene Personalkosten für die Planung und Durchführung.
Ihr Ansprechpartner
ÖHT-Kundenportal der Österreichischen Hotel und Tourismusbank
Abwickelnde Stelle
ÖHT
Einzuhaltende Fristen
Die Antragsstellung für den Schutzschirm ist ab dem 18. Jänner möglich. Das erste förderbare Veranstaltungsdatum ist der 1. März 2021. Letztes förderbares Veranstaltungsdatum ist der 31. Dezember 2022. Anträge können bis 15. Juni 2021 gestellt werden.
Maximale Höhe
Zuschuss in Höhe von maximal 90% der förderbaren Kosten im Falle einer COVID-19-bedingten Absage oder Einschränkung.
Detailinfos unter
Schutzschirm für Veranstaltungen - Österreichische Hotel- und Tourismusbank (oeht.at)