Finanzielle Zuschüsse
Diese Förderungen und Hilfen sichern Liquidität
Zweck der Hilfe
Der Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten bis 12 Mio. € stellt eine Verlustabdeckung für Betriebe ab einem gewissen Umsatzminus dar.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten, Verlustersatz.
Zielgruppe, Voraussetzungen
Verlustersatz II für Betrachtungszeiträume ab Juli 2021 bis Dezember 2021: Umsatzausfälle von zumindest 50 %
Verlustersatz III für Betrachtungszeiträume ab Jänner bis März 2022: Mindestumsatzausfall 40 %
Ihr Ansprechpartner
Beantragung über Finanzonline, grundsätzlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Bilanzbuchhalter
Abwickelnde Stelle
COFAG (BMF)
Einzuhaltende Fristen
Verlustersatz II für Betrachtungszeiträume ab Juli bis Dezember 2021:
- erste Tranche: Antragstellung 16.8.2021 bis 9.1.2022 (statt 31.12.2021)
- zweite Tranche: Antragstellung 10.1.2022 (statt 1.1.2022) bis 30.6.2022
Verlustersatz III für Betrachtungszeiträume ab Jänner bis März 2022:
- erste Tranche: Antragstellung 10.2.2022 bis 9.4.2022 (70% des voraussichtlichen Verlustersatzes III)
- zweite Tranche: Antragstellung 10.4.2022 bis 30.9.2022
Maximale Höhe
- Verlustersatz II und III: 70 % des Verlustes, 90 % für Klein- und Kleinstunternehmen, max. 12 Mio. €
Detailinfos unter
www.fixkostenzuschuss.at
Zweck der Hilfe
Kompensation für monatliche Umsatzausfälle zur Sicherung der Liquidität der Betriebe.
Art der Unterstützung
Ausfallsbonus III: Branchenmäßig differenzierter Zuschuss (10 % - 40 %) vom Umsatzausfall
Zielgruppe, Voraussetzungen
Ausfallsbonus III: Unternehmen, die im November und/oder Dezember 2021 Umsatzausfälle von mindestens 30 %, im Jänner, Februar und/oder März 2022 von mindestens 40 % verzeichnen.
Ihr Ansprechpartner
COFAG
Abwickelnde Stelle
COFAG, Beantragung über FinanzOnline für das jeweilige Monat
Einzuhaltende Fristen
Ausfallsbonus III: Antragstellung ab 10. des Folgemonats bis 9. des viertfolgenden Monats.
Wurde mit dem Ausfallsbonus (November 2020 bis Juni 2021) auch der Vorschuss für den FKZ 800.000 mitbeantragt, muss der FKZ bis Ende März 2022 beantragt worden sein.
Maximale Höhe
Ausfallsbonus III: 80.000 Euro pro Monat (Ausfallsbonus und Kurzarbeitszahlungen dürfen die Vergleichsumsätze nicht übersteigen)
Detailinfos unter
www.fixkostenzuschuss.at
Zweck der Hilfe
Mit dem Comeback Zuschuss wird es unabhängigen Filmproduktionsunternehmen ermöglicht, COVID-19 bedingt unterbrochene oder verschobene Dreharbeiten von Kino- und TV-Produktionen fortzusetzen zu können.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Zielgruppe, Voraussetzungen
Filmproduktionsunternehmen mit einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Österreich.
Ihr Ansprechpartner
aws
Abwickelnde Stelle
aws
Einzuhaltende Fristen
Beantragung bis 30.6.2022
Maximale Höhe
Bis zu 100% der Kosten, max. 2,5 Mio. €
Detailinfos unter
www.aws.at/comeback-zuschuss
Zweck der Hilfe
Ermöglichung der Planung und Durchführung von Veranstaltungen trotz COVID-19-Krise (z.B. Sport- und Kulturveranstaltungen, Kongresse, Messen und Märkte).
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Zielgruppe, Voraussetzungen
Veranstalter, die eine Veranstaltung in Österreich planen und für diese das wirtschaftliche Risiko tragen. Es können nur Kosten berücksichtigt werden, die nach der Antragstellung angefallen sind. Förderbare Kosten sind nicht mehr stornierbare Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette sowie eigene Personalkosten für die Planung und Durchführung.
Ihr Ansprechpartner
ÖHT-Kundenportal der Österreichischen Hotel und Tourismusbank
Abwickelnde Stelle
ÖHT
Einzuhaltende Fristen
Anträge für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023 können bis 1. Juni 2022 gestellt werden.
Maximale Höhe
Zuschuss in Höhe von maximal 90 % der förderbaren Kosten im Falle einer COVID-19-bedingten Absage oder Einschränkung.
Detailinfos unter
Schutzschirm für Veranstaltungen - Österreichische Hotel- und Tourismusbank (oeht.at)
Zweck der Hilfe
Ersatz von förderbaren betriebsnotwendigen Kosten zur Erfüllung der statutengemäßen Aufgaben.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss, welcher sich grundsätzlich an den Fixkosten bemisst
Zielgruppe, Voraussetzungen
Non-Profit-Organisationen (NPO) – wie gemeinnützige Organisationen, freiwillige Feuerwehren oder gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften – und Unternehmen, an denen NPO mehrheitlich beteiligt sind, mit einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung durch die Coronakrise.
Ihr Ansprechpartner
BMKOES
Abwickelnde Stelle
aws
Einzuhaltende Fristen
Die Antragstellungsfrist für das 4. Quartal 2021 ist ausgelaufen.
Die Antragstellung für das 1. Quartal 2022 soll ab Juni 2022 möglich sein.
Maximale Höhe
Die Förderung ist mit 90 % desjenigen Teils des Einnahmenausfalls im vierten Quartal 2021, der über 10 % der Vergleichseinnahmen hinausgeht, begrenzt. Die absolute Förderobergrenze beträgt 900.000 Euro. Beihilferechtliche Grenzen sind dabei zu beachten.
Detailinfos unter
www.npo-fonds.at
Zweck der Hilfe
Abfederung von Härtefällen, Unterstützung bei den persönlichen Lebenserhaltungskosten.
Detailinfos und Antragstellung unter
Härtefall-Fonds Phase 4