Steuerliche Erleichterungen
Steuersenkungen, andere fiskalische Maßnahmen und Zahlungserleichterungen in der Sozialversicherung
Zweck der Hilfe
Für Ratenvereinbarungen setzen Sie sich bitte mit der SVS in Verbindung. Weiters besteht die Möglichkeit der Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage.
Art der Unterstützung
Ratenvereinbarung / Herabsetzung der Beitragsgrundlage
Zielgruppe, Voraussetzungen
Individuelle bedarfsorientierte Lösungen im Einzelfall
Ihr Ansprechpartner
SVS
Abwickelnde Stelle
SVS
Einzuhaltende Fristen
Bitte setzen Sie sich mit der SVS in Verbindung.
Detailinfos unter
Individuelle & bedarfsorientierte Unterstützung (svs.at)
Zweck der Hilfe
Ratenanträge für das COVID-19-Ratenzahlungsmodell waren bis zum 15.7.2021 möglich.
Die laufenden Beiträge für Beitragszeiträume ab Juni 2021 sind wieder zu den üblichen Fristen zu begleichen. Die Zahlungsfrist endet wie gewohnt am 15. des Folgemonats (zuzüglich dreitägiger Respiro-Frist). Die Verzugszinsen werden für den Zeitraum 1.7.2021 bis 30.9.2022 vorübergehend um 2 % auf 1,38% (2021) verringert.
Bei Zahlungsschwierigkeiten oder wenn Sie während einer vereinbarten Ratenzahlung die Raten nicht mehr bezahlen können, setzen Sie sich bitte so rasch wie möglich mit ihrem zuständigen Ansprechpartner in der ÖGK in Verbindung.
Art der Unterstützung
Ratenvereinbarung
Ihr Ansprechpartner
ÖGK
Abwickelnde Stelle
ÖGK
Detailinfos zum COVID-19-Ratenzahlungsmodell
Abbau von coronabedingten Beitragsrückständen: "2-Phasen-Modell"
Zweck der Hilfe
Das COVID-19-Ratenzahlungsmodell ermöglicht ab 1.7.2021 Ratenzahlungen für COVID-19-bedingte Abgabenrückstände.
Art der Unterstützung
Ratenzahlung
Neues 2-Phasen Ratenzahlungsmodell für gestundete Abgaben: Phase 1: 1.7. 2021 bis 30.9.2022, Phase 2: 1. 10. 2022 bis 30.6.2024 mit Safety-car-Phase.
Als Erleichterung bietet die Finanzverwaltung für die ersten drei Monate eine sog. „Safety-Car-Phase“ an, bei der die Höhe der Raten noch einmal deutlich reduziert wird.
Zielgruppe, Voraussetzungen
Antrag Steuerpflichtige
Ihr Ansprechpartner
Finanzamt, Antragstellung über FinanzOnline
Abwickelnde Stelle
Finanzamt
Einzuhaltende Fristen
2-Phasen Ratenzahlungsmodell: Antragstellung Phase 2 laut BMF ab August 2022 möglich und spätestens bis 30.8.2022. Antragstellung Phase 1 seit 30.6.2021 ausgelaufen.
Detailinfos unter
WKO.at-Info für betroffene Unternehmen (PDF)
BMF-FAQ
Raten-Rechner
Zweck der Hilfe
Verbilligung von Schutzmasken
Art der Unterstützung
0 % Umsatzsteuer für Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Schutzmasken
Zielgruppe, Voraussetzungen
Konsumenten
Ihr Ansprechpartner
Finanzamt
Abwickelnde Stelle
Finanzamt
Einzuhaltende Fristen
Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe bis 30.6.2023
Detailinfos unter
WKO.at-Info zur Umsatzsteuer-Befreiung
Zweck der Hilfe
Abgaben- und Beitragsbefreiung für coronabedingte, zusätzliche Zahlungen
Art der Unterstützung
Corona-Prämien für das Jahr 2021, die bis inkl. Februar 2022 gezahlt werden, sind bis zu 3.000.-Euro pro Arbeitnehmer von Lohnsteuer, Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und Sozialversicherung befreit.
Zielgruppe, Voraussetzungen
Coronabedingte Zahlung durch den Arbeitgeber
Ihr Ansprechpartner
Finanzamt
Abwickelnde Stelle
Arbeitgeber
Einzuhaltende Fristen
Zahlung bis Ende Februar 2022
Detailinfos unter
BMF-Homepage