Rechtliche Informationen für Betriebe
Unterschied zwischen Asylwerbern, Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen bzw. Subsidiär Schutzberechtigten
Asylwerber sind Personen, die in Österreich erstmals einen Asylantrag (Antrag auf Aufnahme und internationalen Schutz) gestellt haben. Ihr Asylverfahren ist also noch nicht rechtskräftig abgeschlossen worden.
Asylberechtigte (= anerkannte Flüchtlinge) sind Personen, deren Asylverfahren mit positivem Bescheid abgeschlossen wurde. Es wurde im Verfahren die Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention – begründete Furcht vor persönlicher Verfolgung - festgestellt.
Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, bei denen im Asylverfahren festgestellt wurde, dass zwar keine persönlichen Verfolgungsgründe, dafür aber subsidiäre Schutzgründe vorliegen, wie z.B. drohende Folter- oder Todesstrafe im Herkunftsland, innerstaatlicher oder internationale Konflikte mit Lebensbedrohung. Auch Personen, denen der Asylstatus aberkannt wurde, erhalten bei Vorliegen dieser Schutzgründe subsidiären Schutz.
Subsidiär Schutzberechtigte haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht. Dieses kann verlängert werden, wenn die subsidiären Schutzgründe weiter vorliegen (z.B. Andauern der Konfliktsituation).
Die Beschäftigungsmöglichkeiten von Flüchtlingen hängen vom jeweiligen Status ab:
- Asylwerber dürfen derzeit nur als Saisoniers im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt werden (Beschäftigungsbewilligung erforderlich).
- Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (keine Beschäftigungsbewilligung erforderlich). Es gelten hinsichtlich ihrer Beschäftigung dieselben Vorschriften wie für die Beschäftigung von österreichischen Staatsangehörigen.
Grundsätzlich dürfen Asylwerber nicht beschäftigt werden.
Aufgrund eines Erlasses ist eine Beschäftigung als Saisonier mit Beschäftigungsbewilligung zulässig. Näheres dazu unter folgendem Link.
Asylwerber dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ein Volontariat absolvieren:
Volontäre sind Personen, die ausschließlich
- zum Zweck der Erweiterung von praktischen Kenntnissen und Fähigkeiten
- ohne Arbeitspflicht und ohne Entgeltanspruch
in einem Betrieb tätig werden.
Nähere Information zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen finden Sie auch in unseren FAQs.