Kinderbetreuungsgeld

Gerade für Unternehmerinnen ist die erfolgreiche Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Herausforderung. Frau in der Wirtschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, die selbständige Frau darin zu unterstützen. Sie finden auf dieser Seite die wichtigsten Serviceleistungen dazu.
Kinderbetreuungsgeld für Unternehmerinnen
Für Geburten ab 1.März 2017 bietet das Kinderbetreuungsgeldgesetz zwei Varianten zur Wahl:
- Pauschales Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto): Durch das Kinderbetreuungsgeld-Konto als Pauschalleistung wird die Betreuungsleistung der Eltern anerkannt und teilweise abgegolten. Das pauschale Kinderbetreuungsgeld erhalten Eltern unabhängig von einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit.
- Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hat die primäre Funktion, jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglichkeit zu geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten.
Unter www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/kbg-online-rechner finden Sie einen Rechner, der Sie bei der Auswahl der verschiedenen Möglichkeiten unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie hier...
Wir empfehlen Ihnen jedoch eine Beratung im jeweiligen Servicecenter in den Landeskammern. Kontaktieren Sie daher bitte auch das jeweilige Servicecenter in Ihrem Bundesland, um hier persönliche Auskunft von einer Expertin/einem Experten zu erhalten:
- Burgenland Tel. Nr.: 0590 907-2330
- Kärnten Tel. Nr.: 0590 904-7792
- Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-17300
- Oberösterreich Tel. Nr.: 0590 909
- Salzburg Tel. Nr.: (0662) 8888-397
- Steiermark Tel. Nr.: (0316) 601-601
- Tirol Tel. Nr.: 0590 905-1111
- Vorarlberg Tel. Nr.: (05522) 305-321
- Wien Tel. Nr.: (01) 51450-1021