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Wochengeld

Wochengeld für Unternehmerinnen
Wird Betriebshilfe nicht als Sachleistung erbracht, so gebührt Wochengeld, solange während des Anspruchszeitraumes eine geeignete Hilfskraft ständig zur Entlastung der Wöchnerin eingesetzt wird.

Die Entlastung der Wöchnerin bezieht sich allerdings nur auf die Verrichtung betrieblicher Arbeiten. Tätigkeiten im Haushalt etc. fallen nicht darunter.

Ab dem 01. Juli 2013 kann für den Zeitraum des Mutterschutzes die selbständige Tätigkeit unterbrochen bzw. das Gewerbe ruhend gemeldet werden, ohne den Wochengeldanspruch zu verlieren. Voraussetzung dafür ist, dass vor dem Mutterschutz eine Pflichtversicherung von mindestens 6 Monaten bestanden hat. Das Wochengeld beträgt pro Tag EUR 52,69.  

Kontaktieren Sie am Besten das jeweilige Servicecenter in Ihrem Bundesland, um hier persönliche Auskunft von einer Expertin/einem Experten zu erhalten.