Follow me Sprechtag Betriebsanlagen-Check: Ihr Nutzen
Der Versuch einige Beispiele aufzuzählen, die Übergeber und Nachfolger bedenken sollten. Ein Versuch den Übergeber aufzufordern eine faire Übergabe vorzubereiten und ein Versuch den Nachfolger aufzufordern sich über den Zustand des Betriebes auch in technischer Hinsicht eingehend zu informieren.
Viele Bescheide für eine einzige Betriebsanlage:
Die Betriebsanlage vor Jahrzehnten genehmigt, um ständige Erweiterungen angesucht, dafür jedes Mal einen Bescheid erhalten. Aus den Bescheiden gehen Auflagen hervor, die nicht erfüllt sind. Die Folge ist, wenn es zu einer Übergabe bzw. Übernahme des Betriebes kommt, dass gegen diese Mängel unzählige Maßnahmen zu setzen sind, die entweder dem Übergeber oder Nachfolger hohe Kosten verursachen und auch das Nachvollziehen sehr kompliziert wird.
Die Experten empfehlen daher, dass der Übergeber dafür sorgt eine Konsolidierung der Bescheide anzustreben, um alle Bescheide in einen Gesamtbescheid zusammenzufassen, oder - bei kleineren Betrieben - eine Prüfung der BA gem. § 82b GewO in Auftrag zu geben und durch eine dieser Aktivitäten in der Lage ist, einen technisch einwandfreien Betrieb zu übergeben.
Dem Nachfolger wird nahegelegt, sich über den technischen Zustand ein Bild zu machen, geht der Übergeber nämlich nicht in der beschriebenen Art vor, kann er zumindest - unter Zuhilfenahme von dafür geeigneten Fachleuten - eine klare Auskunft über die Erfordernisse für die Behörde und die Kostenwahrheit für das Setzen der Maßnahmen erhalten.
Als besonders unangenehm für Nachfolger können sich - vom Übergeber verschwiegene Aufforderungen mit bereits angekündigter Strafdrohung oder bereits erlassener und nicht beglichener Strafe - erweisen. Ein jahrelanger Rechtsstreit kann die Folge sein, die Kosten für die Erfüllung der Auflagen bleiben meist dem Nachfolger.
Die Darstellung dieser Umstände wird gerne mit der Feststellung abgetan, BA sind eh am Stand der Technik, weil die zuständige Behörde und das Arbeitsinspektorat ohnehin immer „lästig“ sind. Dem ist aber nicht immer so, es bleiben auch viele Betriebe von den Genannten „verschont“, werden aber bei Übergaben bzw. Übernahmen ganz sicher auf jene BA aufmerksam und fordern für bislang vernachlässigte Mängel die entsprechenden Maßnahmen ein.
Die aus dieser Beschreibung hervorgehenden Unzulänglichkeiten kurz aufgelistet:
Fluchtwege und Fluchttüren überhaupt nicht vorhanden, nicht zugänglich, nicht gekennzeichnet, die Türen in die falsche Richtung öffnend, kein Sicherheitsschloss.
Unzureichende Sanitär- und Umkleideräume (Trennung für weibliche und männliche Personen).
Bei der Übernahme des Personals - je nach Anzahl der Mitarbeiter - fehlen Ersthelfer, Sicherheitsvertrauenspersonen, Brandschutzwarte, Umwelt- und Abfallbeauftragte, neuerdings auch Energiebeauftragte; dieser Personenkreis muss zu den entsprechenden Schulungen beordert werden, diese „Nachschulungen“ sind für den Nachfolger mit hohen Kosten verbunden.
Ein großes Problem stellen sogenannte „Alte Maschinen“ dar, sind solche unter dem Baujahr 1995 und sind - wenn von der Behörde nie als dem Stand der Technik entsprechend eingestuft - allesamt einer Prüfung zu unterziehen, ergibt Kosten für den Nachfolger.
Jahrelang nicht geprüfte Arbeitsmittel, elektrische Anlagen und Betriebsmittel und dergleichen mehr, die einer periodischen Überprüfung unterliegen, müssen plötzlich im Nachhinein einer Prüfung unterzogen werden, die Kosten trägt der Nachfolger.
Ganz gefährlich sind nicht erfüllte Aufträge der Behörde aus Bescheiden des Wasserrechtes oder der Bewirtschaftung gefährlicher Abfallstoffe, in derartigen und vom Übergeber verschwiegenen Fällen können sehr hohe Strafen und Kosten für die Entsprechung erwachsen.
Autor: Ing. Anton Tscherner