Österreich hat in der EU die dritthöchsten Lohnnebenkosten. Ziel muss es sein, die Lohnnebenkosten auf unter 25 % zu senken. Das entlastet die Betriebe und schafft Beschäftigungsimpulse.
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Neben einer Senkung der Lohnnebenkosten ist auch eine Reform der Einkommensteuer- (ESt-)Tarifstufen notwendig. Die Absenkung in der untersten Stufe ist bereits erfolgt, nun soll auch in der zweiten und dritten Stufe reduziert werden. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Betriebe und zur Ankurbelung des Konsums.
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Das Arbeitslosengeld soll degressiv gestaffelt werden: Für eine raschere Beschäftigungsaufnahme sind eine aufkommensneutrale Erhöhung in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit und eine Absenkung nach dem dritten und sechsten Monat sinnvoll. Österreich ist das einzige Land, das Arbeitslosen unbefristet und unabhängig vom Letztbezug zahlt.
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Neben dem Arbeitslosengeld beziehungsweise der Notstandshilfe soll der Zuverdienst auf sechs Monate begrenzt werden. Die bestehende Kombinationsmöglichkeit von geringfügigem Dienstverhältnis und dem Bezug von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe verlängert die Arbeitslosigkeit.
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Die Eingliederungsbeihilfe ist eines der effizientesten arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Zwei von drei Personen, die mit Unterstützung der Eingliederungsbeihilfe einen Job in der Privatwirtschaft finden, schaffen ihren Wiedereinstieg in den Job nachhaltig.
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Österreichweit sollen moderne Vermittlungsformate wie zum Beispiel E-Recruiting angeboten werden, Unternehmen sprechen sich auch für gezielte Vorauswahl der Bewerber durch das AMS aus.
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Arbeitszeitvorschriften müssen gewährleisten, dass in einem bestimmten Rahmen dann gearbeitet werden darf, wenn Aufträge abzuarbeiten sind. Ein wichtiges Element dazu ist die weitere Stärkung der betrieblichen Ebene.
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Die überregionale Vermittlung muss ausgebaut werden. Dazu braucht es Unterstützung bei der Organisation von Wohnraum in der Zielregion, finanzielle Zuschüsse zu den Umzugskosten bzw. zur befristeten doppelten Haushaltsführung und die Unterstützung bei der sozialen Integration in der Region.
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Es soll einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen und ganzjährig verfügbaren Kindergartenplatz für Kinder ab dem zweiten Geburtstag ab 2023 und ab dem Alter von zwölf Monaten ab 2025 geben. Ganztägige Betreuungsplätze an Schulen sollen ausgebaut werden.
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Zugangsvoraussetzungen flexibilisieren und Erteilungsverfahren straffen und digitalisieren, da sich die qualifizierte Zuwanderung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung als wichtiger Wettbewerbsfaktor darstellt. Dabei soll auch die Attraktivität Österreichs als Zielland für internationale Start-ups gestärkt werden.
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Österreich weist ein deutlich niedrigeres effektives Pensionsantrittsalter als der OECD Durchschnitt auf. Betriebe sollen bei Investitionen in Gesundheit und Erhalt der Arbeitsfähigkeit älterer Arbeitskräfte unterstützt werden.
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Das Bildungssegment „Höhere berufliche Bildung“ soll gleichwertig zur Hochschulbildung positioniert sein. Eine Lehre für Erwachsene soll durch eine bundesweit einheitliche Lohnkostenbezuschussung attraktiv gemacht werden. Eine praxisnahe Berufsorientierung muss ab der Neuen Mittelschule bzw. der AHS-Unterstufe durch eine verpflichtende Grundausbildung von Lehrerinnen und Lehrern gewährleistet sein. Für bedarfsgerechte Qualifizierung und lebenslanges Lernen sind betriebsnahe Weiterbildungen sicherzustellen.
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