Länderspezifische Informationen für dengrenzüberschreitenden Onlinehandel
Entscheidet sich ein Händler für den Vertriebskanal Internet
bieten sich dafür im europäischen Binnenmarkt tolle Chancen! Doch es sind
leider nicht alle Rechtsbereiche, die dafür zu beachten sind, EU-weit
harmonisiert. Zwar gilt als Grundsatz nach dem österreichischen
E-Commerce-Gesetz (ECG) das sogenannte Herkunftslandprinzip, das heißt die rechtlichen
Anforderungen richten sich nach dem Unternehmenssitz.
Von diesem Grundsatz gibt es allerdings zahlreiche
Ausnahmen, z. B. den Verbraucherschutz oder das Urheberrecht. Das bedeutet, dass
sich der österreichische Webshop-Betreiber, der an deutsche Kunden verkaufen
will, in den genannten Bereichen an deutsche Rechtsvorschriften halten muss.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Außenhandels sowie des IC Steiermark und auf der Seite vom WKÖ-Webshop.