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Markenrecht

Mit 1.1.2014 hat in Österreich die sukzessive Umstellung von den grün/goldenen Hotelsternen auf die neue Marke der Hotelstars Union - „HOTELSTARS.EU“ - begonnen. Diese genießt ebenso den Schutz auf internationaler Ebene. Hotels sind dazu verpflichtet, nunmehr ausschließlich das neue Hotelstars Union-Design zu verwenden. Diese registrierte Marke bietet sowohl Gästen als auch Hoteliers die Sicherheit, dass die Hotelsterne nur von tatsächlich klassifizierten Hotels verwendet werden dürfen. Somit kann der Gast sicher sein, dass österreichische Hotelbetriebe die Marke nur dann zur Verfügung gestellt bekommen, wenn sie die hohen Qualitätsansprüche der österreichischen Hotelklassifizierung erfüllen.

Im Falle einer Herabstufung/Aberkennung von Sternen ist der Betrieb verpflichtet, die Marke bzw. das Logo der neu eingestuften Sterne-Kategorie zu nutzen bzw. die Nutzung der Hotelsterne zu unterlassen. Bei Konkurs oder Betriebsschließung ist es den Hotels/Appartementhäusern und Ferienwohnungen untersagt, die Marke „HOTELSTARS.EU“ bis zu einer Neueinstufung zu nutzen. 

Die Nutzungsbestimmungen der Tafeln der Österreichischen Sterneklassifizierung im Hotelstars Union-Design sowie der Marke „HOTELSTARS.EU“ finden Sie im Downloadbereich

Design für die blau/goldenen Embleme der Österreichischen Hotelklassifizierung/Hotelstars Union: elbgraphen GmbH, D-22767 Hamburg