NÖ-Sprechtage für die Betriebsanlagengenehmigung
Nutzen Sie unsere Expertise für Ihren Erfolg.
Jede Betriebsanlage braucht für ihren Betrieb grundsätzlich eine Genehmigung. Diese Betriebsanlagengenehmigung schafft Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Nachbarn und erlaubt das rechtlich abgesicherte Arbeiten im eigenen Betrieb.
Damit diese Situation auch bestehen bleibt sind seit der letzten Genehmigung durchgeführte Änderungen an der Betriebsanlage der Behörde zu melden und gegebenenfalls auch um eine Änderungsgenehmigung anzusuchen. Spätestens alle 5 bzw. 6 Jahre hat der Betriebsinhaber den Betrieb auf die Einhaltung der gesetzlichen und durch Bescheid vorgegebenen Bestimmungen zu überprüfen
Zur Unterstützung bei allen im Zusammenhang mit der Betriebsanlagengenehmigung auftretenden Herausforderungen und eventuellen Unsicherheiten bietet die Wirtschaftskammer Niederösterreich Sprechtage in allen Landesvierteln sowie im Zentralraum Niederösterreichs an.
Nutzen Sie diese Sprechtage zur Vorbereitung!
Ein gut vorbereitetes Behördenverfahren spart Nerven, Zeit und Geld!
Ort |
Datum
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Sprechtag Industrieviertel
Bezirksstelle Wr. Neustadt
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Donnerstag, 21. März 2019 |
Sprechtag Waldviertel
Bezirksstelle Horn
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Donnerstag, 4. April 2019 |
Sprechtag Zentralraum
Bezirksstelle St. Pölten
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Donnerstag, 28. März 2019 |
Sprechtag Weinviertel
Bezirksstelle Hollabrunn
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Donnerstag, 9. Mai 2019 |
Sprechtag Mostviertel
Bezirksstelle Amstetten |
Donnerstag, 11. April 2019 |