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Gültigkeit von Zertifikaten

Gültigkeit von SCC-Zertifikaten und SGU-Personal Zertifikaten durch die Umstellung auf SCC-VAZ 2021

Der Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ e.V.) ist seit September 2021 neuer Programmeigentümer des deutschen SCC-Regelwerks. Mit der Übernahme wurde die bisherige SCC Version 2011 durch SCC-VAZ 2021 ersetzt. Der österreichische Programmeigentümer FVMI wird sich der Umstellung auf das neue Regelwerk SCC-VAZ 2021 anschließen.

Die Anerkennung der Umstellung auf das neue Regelwerk SCC-VAZ 2021 bei der österreichischen Akkreditierungsstelle „Akkreditierung Austria“ befindet sich derzeit in Prüfung. Nach positivem Abschluss der Prüfung werden SCC-Zertifikate für Organisationen und SGU-Personal Zertifikate ausschließlich nach dem neuen Regelwerk SCC-VAZ 2021 A ausgestellt.

Das neue Regelwerk SCC-VAZ 2021 unterscheidet sich inhaltlich nicht von dem SCC 2011 Regelwerk.

Derzeit werden österreichische Zertifikate noch nach der in Österreich gültigen Akkreditierung nach dem SCC 2011 Regelwerk ausgestellt. Diese Zertifikate behalten daher sowohl in Österreich wie auch im Ausland ihre Gültigkeit, da das zugrundeliegende Regelwerk als gleichwertig gilt

Ergänzende Informationen finden Sie auf der Webseite des VAZ.