SCC Regelwerk
- Derzeit gültiges SCC-Regelwerk Version 2011 und Fragenkatalog 06/2018
- SCC-Regelwerk für Führungskräfte und Mitarbeiter (Version 2011) EUR 60,00.
- NEU: Gegenüberstellung der SCC (Version 2011) zur ISO 9001:2015 und der ISO 45001:2018 (ersetzt das Norm Dokument A07)
- NEU: Gegenüberstellung der SCC (Version 2011) zur ISO 9001:2015 und der ISO 45001:2018 (ersetzt das Norm Dokument A07)
- SCC-Fragenkatalog für Führungskräfte und Mitarbeiter (Version 06/2018) EUR 50,00
Hinweis zum Fragenkatalog: folgende Fragen werden aus Aktualitätsgründen ausgesetzt:- H02-M03
- H19-F01
- I11-F03
- J05-M04
- Sitzung vom 17.4.2021
- H24-F01
- H24-F02
- H24-F03
- J11-M01
- Sitzung vom 23.11.2021
- K13-M09
- L02-M02
- L01–F01
Bestellungen
Wir ersuchen Sie Ihre Bestellung mit Angabe der Rechnungsadresse an den Fachverband der Mineralölindustrie per Email: office@oil-gas.at oder per Fax: 05 90 900-4895) zu richten.
Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen auch telefonisch unter 05 90 900-4892 zur Verfügung.
- SCC-Regelwerk (Version 2011) EUR 60,00
- SCC-Fragenkatalog für Führungskräfte und Mitarbeiter (Version 06/2018) EUR 50,00
Für inhaltliche Fragen zu den Dokumenten und dem Fragenkatalog steht Ihnen Herr Karl Mustafa telefonisch unter Telefon +43 1 40440-23358 oder per Email unter karl.mustafa@omv.com zur Verfügung.
Erläuterungen zu Dokument A15
Auf Beschluss des DGMK-Arbeitskreises normative Dokumente wurden Kommentare und Interpretationshilfen zum normativen Dokument "Personalzertifizierung: Operativ tätiges Personal im SGU-Bereich" zur Fassung vom 4.5.2011, herausgegeben.
Um die Gleichwertigkeit zu gewährleisten werden folgende Handlungshilfen zum Dokument A15 gegeben:
Es ist von der akkreditierten Personalzertifizierungsstelle in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Anforderung an die Ausbildung gemäß Kapitel 5.2.1 erfüllt wird, d. h. die Eingangsvoraussetzung erfüllt ist.
Nachweis der Eingangsvoraussetzung (Ausbildung) kann im Einzelfall auch sein
- Bestätigung Arbeitgeber über mind. 3-jährige Berufserfahrung in Österreich in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
- Lehrberufe in Österreich
- Noch gültige SGU-Ausbildung einschließlich –Prüfung gem. Dok. A16, A17 oder A18, Ausstellung vor 01.07.2012
Neben diesen Handlungshilfen besteht immer die Möglichkeit der Einzelfallentscheidung. In dem Fall ist von der akkreditierten Personalzertifizierungsstelle in jedem Einzelfall – z. B. anhand der Lernzielliste des Normativen Dokuments A15 "PERSONALZERTIFIZIERUNG: OPERATIV TÄTIGES PERSONAL IM SGU-BEREICH" (Tabelle 1) – zu prüfen, ob und ob ausreichend Ausbildungsinhalte zum Arbeitsschutz vermittelt wurden.
Die Nachweispflicht (z. B. Ausbildungsinhalte) liegt dabei beim Antragsteller. Die akkreditierte Personalzertifizierungsstelle prüft die Nachweise und entscheidet, ob eine Schulung mit 24 U-Std. oder ggf. eine angepasste Schulung (z. B. 8 oder 16 U-Std.) ergänzend oder keine Schulung notwendig ist. Die Dokumentation der jeweiligen Entscheidung ist mit nachvollziehbarer Begründung in jedem Einzelfall von der Personalzertifizierungsstelle zu archivieren.
Laut Beschluss Sitzung des SK-SCC vom 13.10.2015