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2.3

Abschaffung Gesellschaftsteuer

Der Hintergrund

Bei der Gesellschaftsteuer handelte es sich um eine Kapitalverkehrsteuer, die bei jeder Gründung einer Kapitalgesellschaft, bei jeder Kapitalerhöhung und auf Gesellschafterzuschüsse anfällt. Die Steuer stellt einen Hemmschuh für Neugründungen, Eigenkapitalbildung und Risikokapitalfinanzierung dar.

Die Durchsetzung

Die Wirtschaftskammer forderte bereits seit Jahren die Abschaffung der Gesellschaftssteuer.

Der Erfolg

Eine Durchsetzung der Forderung gelang mit Jänner 2016, als die Gesellschaftssteuer abgeschafft wurde. Es handelte sich um eine endgültige Aufhebung, da einer späteren Wiedereinführung dieser Steuer EU-Recht entgegensteht. Dieser Schritt bedeutet eine wesentliche Erleichterung für rund 26.000 Wiener Kapitalgesellschaften, ihre Ersparnis beläuft sich auf etwa 30 Mio. Euro .