Der Hintergrund
Gründer sorgen mit ihren neuen Ideen, Services und Produkten für Dynamik und Wachstum am Markt und müssen daher in der oftmals schwierigen Anfangsphase entlastet werden.
Die Aufnahme des/der ersten Mitarbeiters/Mitarbeiterin ist für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) ein großer Schritt, der oftmals nicht gewagt wird. Denn er bedeutet aber zunächst wieder das Eingehen von Risiko durch finanzielle Belastung sowie auch durch die Übernahme von sozialer Verantwortung. Dieser Schritt und die daraus resultierende Schaffung von Arbeitsplätzen soll unterstützt und gefördert werden.
Die Lohnnebenkostenförderung des Arbeitsmarktservice (AMS) ist hier eine wichtige Unterstützung, welche aber noch zu kurz greift. Jedes EPU sollte bei der Aufnahme eines/r Beschäftigten die Lohnnebenkosten für das erste Jahr gefördert bekommen. Dadurch könnten innerhalb von fünf Jahren 1.500 Jobs entstehen.
Die Durchsetzung
Wir fordern, dass die Beschränkung der Förderung auf beim AMS registrierte Arbeitssuchende direkt nach der Ausbildung und vorgemerkte Arbeitslose gestrichen wird und künftig alle ersten Beschäftigungsaufnahmen gefördert werden.
Der Erfolg
Die letzte Bundesregierung beschloss als „eines der wichtigsten Projekte“ aus dem Arbeitsprogramm den sogenannten „Beschäftigungsbonus“: Unternehmen, die ab dem 1. Juli 2017 zusätzliche Arbeitsplätze schufen, konnten einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten über die Dauer von bis zu drei Jahren und in Höhe von 50 Prozent erhalten.
Für diese Förderung stellte die Regierung bis 2020 zwei Mrd. Euro zur Verfügung. Der Beschäftigungsbonus wurde sehr stark genutzt. Mehrere Tausend Unternehmen haben seit dem Sommer ca. 40.000 zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse geschaffen.
Aufgrund des konjunkturellen Aufschwungs und den damit verbundenen starken Beschäftigungsausweitungen wurde die Maßnahme von der neuen Bundesregierung als prozyklische Maßnahme mit starken Mitnahmeeffekten mit Jahresende 2017 beendet. Um die Rechtssicherheit zu wahren, konnten Anträge noch bis 31.1.2018 eingereicht werden.