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© WKW
7.12

Beförderungsgewerbe mit PKW: Neue Landesbetriebsordnung

Der Hintergrund

Seit Anfang 2014 ist der Online-Vermittlungsdienst für Fahrdienstleistungen „Uber“ in Wien tätig. Über Smartphone-App oder Website werden Mietwagen mit Fahrer an Kunden vermittelt. Uber sieht sich als reiner Vermittler von Mietwagendienstleistungen und hält sich deshalb bisher nicht an die Regeln der Taxiverordnung. Durch diese unterschiedlichen Rahmenbedingungen ist die Wiener Taxibranche im Wettbewerb stark benachteiligt.

Die Durchsetzung

Die Fachgruppe forderte die Politik unermüdlich auf, für faire Rahmenbedingungen im Taxi- und Mietwagengewerbe zu sorgen. Dabei wurde immer wieder betont, dass man per se nichts gegen den Neukonkurrenten Uber hätte, dieser sollte sich nur an dieselben Regeln halten müssen.

Der Erfolg

Die WKW-Forderung wurde von der Stadt Wien aufgegriffen. Es wurde ein Verordnungsentwurf vorgelegt, der eine Verschlankung der Regeln, einheitliche Qualitätskriterien und eine strenge Abgrenzung zwischen Taxis und Mietwagen vorsieht. Die neue Landesbetriebsordnung trat mit Anfang 2018 in Kraft. Mietwagen müssen bei der Anmeldung künftig dieselben Standards erfüllen wie Taxis.