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Mann
© WKW
7.16

Computerhandel: Speichermedienvergütung (SMV)

Der Hintergrund

Der österreichische Gesetzgeber hat eine Abgabe für Speichermedien eingeführt, dies betrifft Geräte wie Smartphones, Tablets, PCs, aber auch Zubehör wie SD-Karten und USB Sticks. Das eingehobene Geld wird an die unterschiedlichen österreichischen Verwertungsgesellschaften verteilt und als finanzieller Ausgleich für die durch Privatkopien entgangenen Gewinne an die Urheber verteilt. 

Seit 1. Oktober 2015 ist die Speichermedienvergütung (SMV) für Geräte mit integriertem Speicher verpflichtend abzuführen. Die WKO setzte sich gegen die Einführung der SMV ein, konnte dies jedoch nicht verhindern.

Die Durchsetzung

Nachdem Einführung der SMV nicht gänzlich abgewendet werden konnte, setzte sich die WK für deutliche Verbesserungen im Gesetzesentwurf ein.

Der Erfolg

Folgende Punkte wurden erfolgreich für die Mitglieder verhandelt und ein Rahmenvertrag abgeschlossen:

  • Tarife für die Rückwirkung fielen bei weitem nicht so hoch aus wie die Verwertungsgesellschaften sich das vorgestellt hatten.
  • Der Rückverrechnungszeitraum wurde erheblich verkürzt (von 2006 auf 2013).
  • Durch Vertragsabschluss wurde endgültige Rechtssicherheit für die Mitgliedsunternehmen hergestellt.