Der Hintergrund
Gerade in Wien finden das ganze Jahr über zahlreiche Großveranstaltungen statt und das zu den Zeiten, an denen mit den meisten Besuchern zu rechnen ist – an Wochenenden und Feiertagen. Aufbau und Vorbereitungen dieser Veranstaltungen wurde durch das Wochenend- und Feiertagsverbot für LKW (§ 42 StVO) erheblich erschwert.
Besonders davon betroffen war die Berufsgruppe der Beleuchtungs- und Beschallungstechniker, die sämtliches Veranstaltungsequipment zur entsprechenden Location bringen müssen.
Die Durchsetzung
Jahrelang war die WKO in Verhandlung für eine Ausnahmeregelung für das Wochenend- und Feiertagsverbot für die Berufsgruppe der Beleuchtungs- und Beschallungstechniker.
Der Erfolg
Im Rahmen der letzten StVO-Novelle wurde mit der gesetzlichen Ausnahmeregelung (§ 42 Abs. 3 StVO) nun eine Grundlage für Fahrten zum und vom Ort der Auftragserfüllung geschaffen.