Der Hintergrund
Die Privatvermietung von Wohnungen an Touristen via Onlineplattform ist eine rechtliche Grauzone. Oft vernachlässigen die Vermieter ihre Steuerpflichten aus den Mieteinnahmen bzw. „vergessen“ Ortstaxe abzuführen.
Die Durchsetzung
Die WKW versuchte seit Langem zu erreichen, dass Übernachtungen in Privatwohnungen, die über diese Plattformen vermittelt werden, im gleichen Maße der Abgabenpflicht unterliegen wie gewerbliche Anbieter.
Der Erfolg
Mit der Novelle des Wiener Tourismusförderungsgesetzes wird eine Meldepflicht für Airbnb und Co eingeführt. Buchungsplattformen haben die Identifikationsdaten und die Erreichbarkeitsdaten der bei ihnen registrierten Unterkunftgeber anzuzeigen.
Mit dieser neuen Regelung soll gewährleistet sein, dass u.a. die Ortstaxe auch tatsächlich abgeführt wird. Damit wird die Chancengleichheit zwischen gewerblichen Beherbergungsbetrieben und den Anbietern von Privatquartieren zumindest teilweise hergestellt.