Der Hintergrund
Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurde unter anderem im Bereich Beherbergung der Mehrwertsteuer-Satz von 10 auf 13 Prozent erhöht, für die Hotellerie war die Steuererhöhung alles andere als erfreulich, zumal von der Erhöhung sowohl Verpflegung als auch Logis betroffen waren.
Für die Beherbergungsbetriebe sollte das volle finanzielle Ausmaß dieser zusätzlichen Belastung zumindest insoweit abgewendet werden, dass man zwischen diesen beiden unterschiedlichen Services steuerrechtlich unterscheidet.
Die Durchsetzung
Der Fachverband Hotellerie griff die zahlreichen Branchenfragen zum Umsatzsteuer-Wartungserlass 2015, insbesondere zur Frage der Aufteilung der Steuersätze zwischen Logis und Verpflegung, auf und konnte in konstruktiven Gesprächen mit dem Finanzministerium als ersten Schritt konkrete Praxisbeispiele und Antworten finden, die eine adäquate Anwendung durch die Branche ermöglichen.
Trotz dieses Erfolges setzte sich die Wirtschaftskammer weiterhin ein, den Umsatzsteuer-Satz wieder auf die 10 Prozent zu senken.
Der Erfolg
Im Zuge der Verhandlungen mit der neuen Regierung konnte dieses Thema wieder erfolgreich auf die Prioritätenliste gebracht werden: Seit 1. November 2018 gelten wieder die Umsatzsteuer-Tarife von 10 Prozent auf Nächtigungen.