Der Hintergrund
Bisher konnten Buchungsplattformen den Hotels untersagen, auf anderen Vertriebswegen, inklusive der eigenen Homepage, günstigere Preise oder günstigere Bedingungen anzubieten als auf der Buchungsplattform selbst.
Diese deutliche Benachteiligung im Wettbewerb galt es zu beseitigen. Dabei sollte die Partnerschaft unbedingt aufrecht erhalten bleiben, denn Buchungsplattformen gelten als wichtige Partner im weltweiten Vertrieb.
Die Durchsetzung
Gefordert wurde eine Gesetzesänderung im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Preisauszeichnungsgesetz.
Der Erfolg
Die Gesetzesänderung wurde am 17.11.2016 im Nationalrat beschlossen und ist mit 31.12.2016 in Kraft getreten. Seither ist es Buchungsplattformen untersagt, gegenüber Beherbergungsbetrieben derartige Paritätsklauseln einzusetzen.