Der Hintergrund
Mit Oktober 2015 wurde auf EU-Ebene die neue Pauschalreise-Richtlinie beschlossen, welche den neuen Terminus der „verbundenen Reiseleistung“ miteinschließt. Auch hier handelt es sich – wie bei Pauschalreisen – um eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. Jedoch schließt der Reisende unter Vermittlung eines Unternehmers separate Verträge mit den einzelnen Leistungserbringern (etwa über eine Online-Plattform), die gesondert ausgewählt und separat bezahlt werden.
Diese Neuerung schließt eine erhebliche Erweiterung der vorvertraglichen Informationspflichten mit ein. Neben Reiseveranstaltern und Reisevermittlern betrifft die neue Regelung damit etwa auch Hotelleriebetriebe, die dadurch gravierend belastet würden.
Die Durchsetzung
Gefordert wurde eine möglichst lange Umsetzungsfrist und eine Vermeidung von gold plating im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie.
Der Erfolg
Die Umsetzung der neuen EU-PRL hat in Österreich – aufgrund intensiven Lobbyings – keine Verschärfungen durch den nationalen Gesetzgeber erfahren. Dieser hält sich an die Richtlinie und nützt Spielräume, die Verschlechterungen für die Branche bringen würden, nicht aus. Im Begutachtungsverfahren konnten noch einige wichtige Erfolge für die gesamte Tourismusbranche durchsetzt werden:
- Ein Tourismusbetrieb kann bis zu 25 Prozent an sonstigen touristischen Leistungen erbracht werden, ohne dass er unter das PRG fällt.
- Vor-Ort-Buchungen und organisierte Geschäftsreisen sind von den Bestimmungen ausgenommen.
- Veranstalter haften für entgangene Urlaubsfreuden nur bei erheblichen Mängeln.