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3.4

Betriebsanlagenzentren zu echten Kompetenzzentren ausbauen

Der Hintergrund

Betriebsanlagenverfahren bedeuten für den/die Projektbetreiber aufgrund der hohen gesetzlichen Vorgaben ohne professionelle Hilfe eine schwer zu überwindende Hürde. Durch die im Rotationsprinzip eingesetzten Ausbildungsjuristen herrscht hohe personelle Fluktuation und es mangelt zudem bei den Verhandlungen häufig an spezialisierten und erfahrenen Verhandlungsleitern, wodurch auch die Dauer der Verfahren leidet.

Durch diese Situation erfüllen die Betriebsanlagenzentren nicht das, was die eigentliche Zielsetzung wäre, nämlich eine rasche Abwicklung.

Die Durchsetzung

Die Betriebsanlagenzentren sind gründlich zu evaluieren - unter Mitwirkung aller im BA-Verfahren beteiligten Dienststellen. Die Zentren sind zu echten Kompetenzzentren mit One-Stop-Shop- Charakter auszugestalten, wo spezialisierte, erfahrene Juristen als Verhandlungsleiter fungieren.

Betriebsanlagenverfahren mit einem einzigen Sachverständigen sollten zum Regelfall werden. 

Der Erfolg

Durch die Ausgestaltung der Betriebsanlagenzentren zu echten Kompetenzzentren Tür an Tür mit den gewerbetechnischen Amtssachverständigen der MA 36 wurde das Ziel eines One Stop-Shop- Prinzips im Betriebsanlagenverfahren fortentwickelt.

Viele relevante Fragen sollen auf kurzem Weg („Tür an Tür“) einer Lösung zugeführt werden. Weiters wurden Lärmsachverständige in die MA 36/Gewerbetechnik der Betriebsanlagenzentren einbezogen, sodass nunmehr weniger Amtssachverständige im Betriebsanlagenverfahren erforderlich sind.