arrow-up arrow-down facebook youtube twitter
Mann im Hemd
© WKW
3.9

Keine Vorauszahlung bei Mehrjahrestarifen im Gebrauchsabgabengesetz (GAG)

Der Hintergrund

Bei befristeten (Mehr-)Jahrestarifen im Rahmen des GAG musste die ganze Gebrauchsabgabe im Voraus bezahlt werden. Das führte alle 10 Jahre (max. Bewilligungsdauer) zu hohen finanziellen Belastungen der Gewerbetreibenden.

Die Gebrauchsabgabe sollte deshalb nur für das jeweilige Jahr zu bezahlen sein. Die „Ratenzahlung“ verhindert hohe finanzielle Belastungen der Betriebe durch das Vorausbezahlen von Mehrjahrestarifen und zu keinen Verlusten, wenn die Nutzung innerhalb des geplanten Zeitraumes aufgegeben wird.

Die Durchsetzung

Die WKW forderte die Umstellung der im Voraus zu bezahlenden befristeten (Mehrjahres)Tarife auf Jahrestarife. Um das Problem, das es bei den Monatstarifen (z. B. Schanigärten) nicht gibt, bei den Jahrestarifen zu beseitigen, wurde zudem eine Anpassung der Zahlungsmodalitäten verlangt.

Der Erfolg

Die Forderung wurde im GAG umgesetzt und gilt seit 1.1.2017.