Der Hintergrund
Durch das NeuFöG werden Unternehmensneugründungen unter bestimmten Voraussetzungen von diversen Abgaben und Gebühren befreit. Als Neugründung im Sinne des NeuFöG galt es bisher nicht, wenn der Betriebsinhaber innerhalb der letzten 15 Jahre ein Unternehmen der gleichen Wirtschaftsklasse geführt hat.
Statistiken belegen jedoch, dass gerade in den ersten Jahren ein unternehmerisches Projekt nicht selten scheitert, denn gerade bei jungen innovativen Start-ups gelingt der Einstieg ins Unternehmertum nicht auf Anhieb.
Dabei ist Österreich – und vor allem Wien – im internationalen Vergleich ohnehin mit allgemein großer Angst vor dem Scheitern geprägt. Über die Hälfte der unternehmerisch aktiven WienerInnen gibt an, große Angst vor unternehmerischem Scheitern zu haben. Dieser „Angst-Kultur“ gilt es entgegenzuwirken und die 2. Chance im Sinne des Unternehmergeistes gezielt zu fördern.
Die Durchsetzung
Gefordert wurde eine deutliche Reduktion der Sperrfrist für neuerliche Gründungen im Rahmen des NeuFöG.
Der Erfolg
Durch die Änderung der Neugründungs-Förderungsverordnung wurde die Frist für Neugründungen auf 5 Jahre reduziert. Dies ist eine wichtige Modernisierung der Fördervoraussetzungen.