Der Hintergrund
Beim Parken besteht eine Ungleichbehandlung von Unternehmern und Anwohnern: Betriebliche Kraftfahrzeuge mit Parkkarte dürfen nicht in AnwohnerInnenzonen abgestellt werden.
Für Unternehmer vieler Branchen ist die schnelle Verfügbarkeit von Haltemöglichkeiten – sowohl für sich selbst als auch für Ihre Gäste und Kunden – jedoch ein grundlegender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit. Das exklusive Reservieren von vielen Parkplätzen für wenige Nutznießer schließt die große Mehrheit an Verkehrsteilnehmern aus. Das ist nicht nur wirtschaftlich ineffizient, sondern auch zutiefst ungerecht.
Parken darf kein Privileg für wenige sein, AnwohnerInnenzonen sollen deshalb zu bestimmten Zeiten von allen VerkehrsteilnehmerInnen genutzt werden können.
Die Durchsetzung
Die Ausgestaltung von AnwohnerInnenzonen soll sich an internationalen Standards orientieren. Kernforderung ist dabei die Gleichbehandlung von Unternehmern und Anwohnern. Die WKW-Forderung nach Öffnung der AnwohnerInnenzonen wird auch von Ärztekammer und Landwirtschaftskammer unterstützt.
Der Erfolg
In konstruktiven Verhandlungen mit der Gemeinde Wien konnte im Frühjahr 2017 eine Vereinbarung zur Öffnung der AnrainerInnenparkzonen geschlossen werden, die es nun gilt umzusetzen. Als erster Schritt wurden die Parkzonen untertags für Unternehmer und soziale Dienste mit Dezember 2018 geöffnet.