Der Hintergrund
Über eine weitere Reform der Gewerbeordnung (GewO) wurde seit 2015 intensiv diskutiert. Die Reform sollte frischen Wind in Österreichs zentrale Norm für Berufszugang und –ausübung bringen, die Komplexität verringern und den Unternehmen mehr Freiräume eröffnen.
Die Durchsetzung
Für die WKW war im Zuge der Reform vor allem eine Verbesserung im Betriebsanlagenrecht für einer Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren (One Stop-Shop) eine grundlegende Forderung, sowie eine Abschaffung der Teilgewerbe- Ordnung um stärkere unternehmerische Klarheit zu schaffen.
Des Weiteren sollte das Gastwirte-Problem gelöst werden, bei Lärmbelästigung mussten bis dato die Lokale ihre Sperrstunden vorverlegen.
Der Erfolg
Der Nationalrat hat am 29. Juni 2017 die Novelle der Gewerbeordnung nach intensiven, Verhandlungen beschlossen. Die Gewerbeordnungs-Novelle trat teilweise 18. Juli 2017 in Kraft und enthält folgende Kernpunkte:
- Betriebsanlagenrecht NEU: BA-Verfahren werden einfacher, schneller und kostengünstiger, das One Stop-Shop-Prinzip wird etwas erweitert.
- Ausweitung der Nebenrechte: Ohne zusätzliche Gewerbeberechtigung können nun mehr Tätigkeiten aus anderen Gewerben durchgeführt werden (bei reglementierten Gewerben bis zu 15 Prozent und bei freien Gewerben bis zu 30 Prozent der eigenen Leistung)
- Freigabe der Teilgewerbe: Die Aufhebung der Teilgewerbe-Verordnung bringt eine Erweiterung der freien Gewerbe. Konkret bedeutet das, dass 19 von 21 bisher reglementierten Teilgewerben zu freien Gewerben werden.
- Einführung einer Gewerbelizenz: Wird durch die Anmeldung eines Gewerbes begründet und umfasst sämtliche weiteren angemeldeten Gewerbe bzw. angezeigte Gewerbeberechtigungen.