arrow-up arrow-down facebook youtube twitter
Frau
© WKW
6.1

Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für Winterschanigärten

Der Hintergrund

In den letzten Jahren gab es auch in den Wintermonaten sehr viele milde Tage mit frühlingshaften Temperaturen.

Durch die zeitliche Einschränkung der Schanigärten auf die Zeit zwischen 1.3. und 30.11. konnte diese Tage jedoch nicht für einen Kaffee oder eine Speise im Freien genutzt werden. Dies bedeutet entgangener Umsatz für viele Wiener Betriebe.

Die Durchsetzung

Um Winterschanigärten zu ermöglichen, forderte die WKW eine Änderung und Anpassung des Tarifes D2 im Gebrauchsabgabegesetz (GAG).

Dadurch sollten in der bisher schanigartenlosen Zeit (1.12. – 28.2.) auf Gehsteigen bis zu 5 Tische aufgestellt werden dürfen. Typische Winternutzungen (Weihnachtsmärkte, Punsch- oder Maronistände) sollten dabei Vorrang haben.

Der Erfolg

Die Forderung von Winterschanigärten in Wien wurde erfolgreich durchgesetzt. Seit Jänner 2017 sind - mit vorheriger Einholung einer Genehmigung - auch Schanigärten im Winter erlaubt.

Die WK Wien hat jedoch weiteren Anpassungsbedarf der Regelung bei der Stadt Wien eingebracht. Speziell die Tarife und die Abgrenzung der Schanigartenzonen müssen evaluiert und nachjustiert werden.